Duisburg. Wieder landet vermehrt Unrat vor den Häusern in Duisburg-Bergheim. Der Vermieter Branko Barisic will für die Entsorgung nicht mehr zahlen. Bereits im Vorjahr hatte er wegen den Müllgebühren vor Gericht mit den Wirtschaftsbetrieben gestritten. Währenddessen setzt sich der Zuzug in die Häuser fort.
Bahnt sich rund um die Problemhäuser in Rheinhausen-Bergheim der nächste Rechtsstreit zwischen dem städtischen Versorgungsunternehmen und dem Vermieter an? Eigentümer Branko Barisic jedenfalls will die Kosten für die zusätzliche Müllentsorgung nicht mehr übernehmen. Das teilten seine Anwälte jetzt den Wirtschaftsbetrieben und dem Stadtdirektor mit.
Die rechtlichen Vertreter des Eigentümers beziehen sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von vergangener Woche. Demnach müssten Grundstückseigentümer für die Versorgungskosten ihrer Mieter nicht mehr aufkommen, argumentieren die Anwälte.
Neues BGH-Urteil
Bei dem BGH-Urteil ging es allerdings um Stromkosten, die ein Pächter nicht gezahlt hatte. Der Eigentümer muss die offene Stromrechnung über 32.500 Euro nicht übernehmen, auch wenn der Pächter keinen Vertrag mit dem Energielieferanten geschlossen hatte, urteilten die Richter.
Barisic hatte sich bereits im Vorjahr wegen der Müllgebühren von knapp 40.000 Euro mit den Wirtschaftsbetrieben vor Gericht gestritten. Und auch die von den Stadtwerken geforderten Strom- und Heizkosten in Höhe von rund 52.000 Euro, die in seinen Häusern unbezahlt blieben, wollte er über den Rechtsweg abwenden. In beiden Fällen blieb er damit aber bisher erfolglos. Die Anwälte haben aber jetzt erneut alle Kostenforderungen aus den „Problemhäusern“ zurückgewiesen.
Müllproblem scheint sich zu verschärfen
Abgesehen davon, wie sich das BGH-Urteil auslegen lässt, scheint sich das Müllproblem in dem Bergheimer Viertel wieder zu verschärfen: Davon berichten nicht nur die direkten Anwohner, die zugleich auch einen weiteren Zuzug beobachten und nach wie vor keine Lösung des Problems sehen.
Auch der Vermieter selbst bestätigt die Probleme: Die leergeräumten Wohnungen im Haus „In den Peschen“ würden „immer wieder illegal besetzt“, der dort anfallende Müll dann auf der Beguinenstraße entsorgt. Auch die Wirtschaftsbetriebe hatten vor dem Gebäude mit der Haus Nummer 14 ein sehr hohes Müllaufkommen erkannt und wollen jetzt wieder öfter mit Entsorgungsfahrzeugen anrücken. Doch diese zusätzlichen Kosten will Barisic aufgrund des BGH-Urteils nicht übernehmen.
Denn nach Angaben seiner Anwälte gibt es in dem Gebäude Beguinenstraße 14 nur noch einen einzigen Mieter. Gemeldet seien bei der Stadt unter dieser Adresse aber 57 Bewohner, was hieße, dass Personen ohne Wissen und Zustimmung des Vermieters bei der Stadt ihren Wohnsitz dort anmelden können. Durch dieses „Loch in den Meldegesetzen der Stadt Duisburg“, sei der Vermieter nicht mehr gewillt, für Leistungen zu zahlen, die er nicht verantwortet habe.