Ex-Vorstände der Gebag haften für Küppersmühlen-Desaster in Duisburg
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Duisburg. Für das Debakel rund um die Duisburger Küppersmühle muss der einstige Vorstandschef Dietmar Cremer 5,7 Millionen Euro Schadenersatz an die Gebag zahlen. Das Landgericht Düsseldorf wies die Berufung Cremers zurück. Das Verfahren gegen Ex-Vorstand Jürgen Dressler steht noch aus.
Im Rechtsstreit um den gescheiterten Ausbau des Museums Küppersmühle und die damit verbundenen Schadenersatzforderungen der Gebag an ihre früheren Vorstandsmitglieder hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch ein Urteil gefällt: Es wies die Berufung von Dietmar Cremer und Marianne Wolf-Kröger zurück. Die Oberrichter bestätigten damit die Urteile der Kollegen des Landgerichts Duisburg.
Auf sein Ruhestandsgehalt – 18.700 Euro monatlich – müsse er künftig auf dem Wege der Verrechnung verzichten. Ähnlich erging es auch dem 2011 fristlos gekündigten Vorstand Marianne Wolf-Kröger. Das Landgericht hatte sie ebenfalls zur Zahlung von 5,7 Millionen Euro verurteilt, weil sie bei der Sanierung des maroden Stahlkubus unübersehbare Verpflichtungen eingegangen sei.
Das Verfahren gegen Ex-Vorstand Jürgen Dressler steht noch aus.
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