Duisburg/Düsseldorf. Die ehemaligen Vorstände der Duisburger Gebag werden wohl für den Bauskandal um das Museum Küppersmühle haften müssen. Das ließ der Zivilsenat des Oberlandesgerichtes bei einer Berufungsverhandlung durchblicken. Eine Entscheidung in dem Fall soll am 2. Juli fallen.
In Düsseldorf geht es seit Freitag in zweiter Instanz um das Debakel des gescheiterten Ausbaus der Küppersmühle. Im Berufungsprozess muss das Oberlandesgericht klären, ob millionenschwere Schadenersatzforderungen der Gebag gegen ihren früheren Vorstandschef Dietmar Cremer und das ehemalige Vorstandsmitglied Marianne Wolf-Kröger berechtigt sind.
Dietmar Cremer (64) hatte zunächst gegen die Gebag geklagt, weil die im Juni 2012, ein halbes Jahr nachdem er das Unternehmen per Aufhebungsvertrag verlassen hatte, die Zahlung seines Ruhestandsgehalts (monatlich 18.700 Euro) einstellte. Die Gegenklage der gemeinnützigen Baugesellschaft war gewichtig: 5,7 Millionen Euro Schadenersatz forderte die städtische Tochter - und bekam im Juni 2013 Recht.
Vorstandschef habe seine Pflichten grob vernachlässigt
Das Landgericht Duisburg machte Cremer maßgeblich für alle finanziellen Schäden - ein zweistelliger Millionenbetrag - mit verantwortlich: Der Vorstandschef habe seine Pflichten grob vernachlässigt, als er die Bauverpflichtung gegenüber den Sponsoren des geplanten Museumsausbaus am 2. März 2009 durch Untätigkeit wirksam werden ließ, obwohl die Finanzierung unsicher war.
Das Ruhestandsgehalt sei künftig zu verrechnen, entschied das Gericht.
Nicht viel anders war es Marianne Wolf-Kröger ergangen: Sie hatte gegen ihre fristlose Kündigung vom Dezember 2011 geklagt. Auch hier folgte eine Widerklage über 5,7 Millionen Euro Schadenersatz. Das Landgericht verurteilte Wolf-Kröger, die im Zusammenhang mit dem Versuch, den maroden Stahlkubus am Innenhafen zu sanieren, Zahlungsverpflichtungen eingegangen sei, ohne die Folgekosten zu überblicken.
Vor dem Oberlandesgericht verhandelt
Weil beiden Verfahren der gleiche Sachverhalt zu Grunde liegt, wurden sie nun vor dem Oberlandesgericht gemeinsam verhandelt. Die Positionen blieben die alten: Die Vertreter der Gebag warfen den früheren Vorständen Pflichtverletzung vor, was die Gegenseite zurück wies. Der 17. Zivilsenat signalisierte allerdings, dass er die Schadenersatzansprüche grundsätzlich für berechtigt hält. Eine Entscheidung soll am 2. Juli verkündet werden.
Der Zivilprozess gegen Jürgen Dressler, der als städtischer Beigeordneter den damaligen Vorstand komplettierte, steht immer noch aus. Die Justiz muss sich erst durch eine Reihe von Befangenheitsanträgen des Beklagten arbeiten.