Duisburg. Wegen Einbruchsdiebstahls in mehreren Fällen mussten sich zwei Männer vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Eine Vertrauensperson machte die Polizei im vergangenen Dezember auf die Tätergruppe aufmerksam, die regelmäßig mit weiteren Mittätern Einbrüche in der weiteren Umgebung verübte.
Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls mussten sich am Mittwoch zwei zur Tatzeit in Neudorf wohnende Mazedonier vor dem Landgericht verantworten. Angesichts der Anklage, die den beiden 37 und 39 Jahre alten Männern vorwarf, mit wechselnden Mittätern durch aufgehebelte Balkontüren oder Fenster in Wohnungen eingedrungen zu sein und Bargeld und Schmuck gestohlen zu haben, wäre es nur ein Fall gewesen, der mittlerweile zum traurigen Justiz-Alltag gehört. Doch zwei Umstände hoben ihn hervor: Die Polizei war den Tätern durch einen V-Mann auf die Schliche gekommen. Und die Ordnungshüter hatten sich beim Zugriff nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Wie ein Beamter im Zeugenstand berichtete, war die Polizei im Dezember „von einer Vertrauensperson auf die Täter-Gruppierung aufmerksam gemacht worden“. Offenbar machten sich die Angeklagten gemeinsam mit wechselnden weiteren Mittätern regelmäßig auf den Weg in die weitere Umgebung, nach Gütersloh, Bad Neuenahr und Erftstadt, um dort in Wohnungen einzubrechen. Die Ermittler zapften die Telefone der Verdächtigen an, observierten sie bei mehreren Beutezügen und griffen am 20. Dezember schließlich zu.
Dritter Mann konnte flüchten
Doch bei der Verhaftung der beiden Angeklagten, die von der Autobahn kommend an der Plessingstraße gestoppt worden waren, ging etwas schief. Ein dritter Täter war mit den Angeklagten unterwegs gewesen. Doch ihm gelang das Kunststück, in Handfesseln aus einem Polizeiwagen zu flüchten und Richtung Hochfeld davon zu rennen.
Die beiden Angeklagten hatten bereits im Vorfeld der gestrigen Verhandlung ihre Bereitschaft zu einem Geständnis signalisiert. Eine Verständigung, die ihnen vergleichsweise milde Strafen zusicherte, förderte diese Bereitschaft. Durch ihre Verteidiger ließen die beiden Männer einen großen Teil der Anklage einräumen.
Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in sieben Fällen und zwei versuchten Wohnungseinbruchsdiebstählen wurde der jüngere Angeklagte wenig überraschend zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sein zwei Jahre älterer Komplize, der die Beteiligung an drei Taten gestanden hatte, kam zur Erleichterung seiner im Zuschauerraum sitzenden Verwandten mit einer zweijährigen Strafe davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.