Duisburg. . Eine 29-Jährige stand am Dienstatg wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Duisburg. Doch eine Beteiligung an einer brutalen Attacke auf eine frisch operierte Patientin war ihr nicht nachzuweisen.
Unter den wenigen Angeklagten und Zeugen, die es gestern trotz der durch nächtliche Unwetter ausgelösten Verkehrsprobleme auf Straße und Schiene schafften, pünktlich das Gerichtsgebäude am König-Heinrich-Platz zu erreichen, war eine 29-jährige Frau aus Moers. Die Anklage warf ihr vor, gemeinsam mit ihrer Mutter am 29. September 2011 eine Patientin und eine Krankenschwester im Bethesda-Krankenhaus in Hochfeld attackiert zu haben.
Ursprünglich hatte vor einigen Monaten die Mutter der Angeklagten auf der Anklagebank des Amtsgerichts gesessen. Doch im Verlauf des Prozesses, der mit einer Verurteilung der Frau zu einer Bewährungsstrafe endete, hatte ein Zeuge den Verdacht geäußert, dass die 29-Jährige die bislang unbekannte Mittäterin gewesen sein könne.
Krankenschwester verprügelt
Es waren nämlich zwei türkische Frauen gewesen, die am Abend des Tattages zunächst auf eine Patientin losgegangen waren. Sie schlugen und traten auf die gerade am Unterleib operierte Frau ein, nur weil die es gewagt hatte, sich darüber zu beschweren, dass sie vor lauter Gequassel beim Krankenbesuch am Nachbarbett kein Wort im Fernsehen verstand. Worte, die sie vermutlich bitter bereute, als sie unter Schmerzen vor den Schlägen und Tritten aus ihrem Krankenbett auf den Flur flüchtete. Als eine Nachtschwester eingriff, bekam auch sie Schläge.
Dank des Verdachts des Zeugen gab es nun einen weiteren Strafprozess, diesmal gegen die 29-Jährige. Doch bei der Zeugenbefragung war sich plötzlich niemand mehr sicher, dass es die hartnäckig ihre Unschuld beteuernde junge Frau war, die ihre Mutter bei der gewalttätigen Aktion unterstützt hatte. Zumal die Angeklagte fünf Schwestern hat, von denen einige ihr ziemlich ähnlich sehen.
Auch die geschädigte Krankenschwester konnte sich nur an eine junge Frau erinnern, die eine deutlich andere Frisur als die Angeklagte und - im Gegensatz zu der seit frühen Kindertagen kurzsichtigen 29-Jährigen - keine Brille getragen habe. Bei der Krankenpflegehelferin hat die Attacke bis heute deutliche psychische Folgen hinterlassen. „Ich kann immer noch keinen Nachtdienst machen. Das ist wie eine Barriere.“
Freispruch aus Mangel an Beweisen
An eine Verurteilung der 29-Jährigen war angesichts der Beweislage nicht zu denken. Der Amtsrichter sprach die erleichterte Angeklagte auf Antrag der Staatsanwaltschaft frei. Im Juli wird der Vorfall die Justiz trotzdem noch einmal beschäftigen: Dann kämpft die Mutter in der Berufung gegen ihre Verurteilung.