Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verurteilte das Landgericht heute einen 36-jährigen Rumänen aus Duisburg zu vier Jahren Gefängnis. Ein 20-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von 20 Monaten verurteilt. Zwischen April und Juli 2013 hatten die beiden Angeklagten gemeinsam mit wechselnden Mittätern im Raum Duisburg Einbrüche in Wohnungen begangen.
Stets ging die Bande dabei nach demselben Schema vor: Lohnend erscheinende Objekte wurden ausgekundschaftet, durch Klingeln an der Tür wurde geprüft, ob jemand Zuhause war. Regte sich nichts, so hebelten die Täter Türen oder Fenster an schlecht einsehbaren Stellen auf und nahmen Bargeld, Schmuck und Elektronikartikel mit. Innerhalb von zwei Wochen drangen die Einbrecher zwei Mal in die Räume einer Firma in Meiderich ein, durchbrachen dort sogar Betonwände, um Kupfer, Nickel und Edelstahl zu stehlen. Beim zweiten Einbruch waren die beiden Angeklagten auf frischer Tat geschnappt worden.
Die Beute betrug am Ende nur wenige Tausend Euro. Der angerichtete Sachschaden war deutlich höher. Beim Urteil betonte das Gericht, das auch die psychischen Folgen für Menschen, in deren Wohnungen eingebrochen wurde, erhebliches Gewicht hätten. Mit dem Urteil endete ein dreimonatiges Verfahren. Drei Mitangeklagte, die deutlich früher als die gestern abgeurteilten Täter ein Geständnis ablegten, waren bereits im Mai zu 15 bis 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden.