Duisburg.

Die Studenten-Party am 11. Oktober 2013 war erst in den frühen Morgenstunden zu Ende. Den Umstand, dass eine Bekannte den Heimweg scheute und in seiner Wohngemeinschaft in Neudorf übernachten wollte, nutzte ein 21-Jähriger schamlos aus. Wegen sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen fand sich der junge Mann am Freitag vor dem Amtsgericht wieder.

Niemand war nach der langen Party-Nacht noch nüchtern gewesen. Am Schluss verlagerte sich das Geschehen gegen 6 Uhr in die Wohnung an der Mülheimer Straße. Die meisten Feiernden verzogen sich in ihre Betten. Die junge Frau hatte keine Lust mehr, sich auf den Heimweg zu machen. Sie fragte den Angeklagten, mit dem sie seit einigen Jahren befreundet war, ob sie bei ihm schlafen könne. Der bot ihr an, zu ihm ins Bett zu kommen.

Die junge Frau ging darauf ein. Doch kaum war sie - übermüdet und alkoholisiert - eingeschlafen, machte sich der Angeklagte an ihr zu schaffen. Die 28-Jährige bekam nur im Unterbewusstsein mit, dass ihr vermeintlicher Kumpel mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzog. Der geständige Angeklagte vermochte sich seine Tat im Nachhinein nicht zu erklären. „Irgendwie war ich wohl erregt, betrunken und bekifft. Ein tödliches Gemisch.“ Der 21-Jährige entschuldigte sich bei der Geschädigten in aller Form. „Ich hoffe, Du kannst mir irgendwann vergeben. Ich kann es mir selber nicht verzeihen.“

6000 Euro im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs

Der Angeklagte hatte es nicht bei Lippenbekenntnissen belassen: Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zahlte er 6000 Euro an die junge Frau. Die ließ im Zeugenstand erkennen, dass sie mit den psychischen Folgen der Tat inzwischen vergleichsweise gut fertig wird. Ihre Mandantin habe Wert darauf gelegt, dem Angeklagten vor Augen zu führen, dass eine solche Tat kein Kavaliersdelikt sei, erklärte die Nebenklagevertreterin. „Ich bestehe aber nicht darauf, dass er ins Gefängnis kommt“, so die Geschädigte

Angesichts der Gesamtumstände und der tätigen Reue des bislang unbescholtenen Angeklagten hielt das Schöffengericht eine Bewährungsstrafe für ausreichend: 16 Monate Haft wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Ihnen muss aber bewusst sein, dass sie mit einem Bein im Knast stehen“, betonte die Vorsitzende.