Duisburg. Durch die Verabschiedung des Wohnungsaufsichtsgesetzes profitiert Duisburg ebenso wie andere Ruhrgebietsstädte. Denn es bedeutet mehr Handlungsspielraum gegen Vermieter und Schrottimmobilien. Doch das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten und noch steht nicht fest, ob und wann sich etwas ändert.

„Wir sind völlig machtlos“, lautete seit Jahren die Klage der Stadtverwaltung, wenn es um sogenannte Schrottimmobilien ging, also heruntergekommene Gebäude, wie sie in fast allen Stadtteilen zu finden sind und die Nachbarschaft verschandeln. Doch jetzt hat der Landtag ein „Wohnungsaufsichtsgesetz“ verabschiedet. Oberbürgermeister Sören Link freut sich. Ob und wann sich aber konkret etwas ändert, steht noch nicht fest.

„Das neue Gesetz gibt uns endlich mehr Möglichkeiten, gegen Vermieter vorzugehen, die die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen“, kommentiert Link das neue Gesetz und sieht sich zugleich bestätigt: „Meine Forderungen für mehr Rechte der Kommunen im Kampf gegen sogenannte Problemhäuser haben Wirkung gezeigt.“

Konsequenzen für Hauseigentümer

Der Landtag habe ein deutliches Signal für Hauseigentümer gesetzt, ihre Wohnungen in einem Zustand zu vermieten, der den vorgegebenen Mindeststandards entspricht. Das neue Gesetz stärke die Rechte der Mieter. „Unhaltbare Zustände, wie wir sie in einigen Mietshäusern vorgefunden haben, können mit Nachdruck bekämpft werden“, ist Link überzeugt. Die Städte hätten jetzt die Möglichkeit, gegen die Überbelegung der Wohnungen vorzugehen sowie technische wie hygienische Mängel durch den Vermieter beseitigen zu lassen.

Bei akuter Gefahr handeln die Ämter

Bei akuter Gefahr durfte das Bauordnungsamt schon vor dem neuen Gesetz tätig werden. Etwa bei beschädigten Treppen, ungesicherten Aufzugschächten oder bröckelnden Balkonen.

Auch wenn Ratten zur Belastung für die Umgebung werden, wird die Stadt tätig, in dem Fall das Ordnungsamt. Das schickt den Schädlingsbekämpfer, der Hauseigentümer muss zahlen.

„Sollten die Wohnungen weiterhin in einem schlechten Zustand bleiben, kann die Immobilie leichter für unvermietbar erklärt werden“, erläutert Link die möglichen Konsequenzen für Hauseigentümer. Nach den gesetzlichen Regelungen müssten diese dann sogar „angemessenen Ersatzwohnraum“ zur Verfügung stellen. „Wir werden jetzt mit den zuständigen Ämtern alle Möglichkeiten prüfen, wie wir das neue Gesetz gegen verantwortungslose Vermieter schnell in Duisburg umsetzen können“, kündigte der Oberbürgermeister an.

Rund 40 Schrottimmobilien

Rund 40 Schrottimmobilien gibt es nach Einschätzung der Stadt derzeit, doch bis tatsächlich städtische Mitarbeiter ausschwärmen, um dem Missstand entgegen zu treten, dürften noch einige Wochen ins Land gehen.

Zunächst ist das Gesetz nämlich noch gar nicht in Kraft getreten. Dann muss innerhalb der Stadtverwaltung die Zuständigkeit geklärt werden: Ordnungsamt, Bauordnung, Sozialamt – wer muss seine Mitarbeiter hinaus schicken? Welche Kompetenzen haben die Beamten dann vor Ort? Treten sie in Uniform auf? „Wer was wann wo und wie kontrolliert, steht noch nicht fest“, heißt es im Rathaus.