Duisburg.

Mit einer brutalen Tat hatte es die 6. Große Strafkammer des Landgerichts zu tun: Ein 26-jähriger Rumäne soll in der Nacht zum 5. September 2013 an der Unterstraße in der Altstadt einen Polen aus Duisburg so sehr geschlagen und getreten haben, dass der Mann heute ein Pflegefall ist.

Der Geschädigte erlitt schwerste Gesichtsverletzungen und Hirnblutungen. Als Folge der Tat leidet er an Lähmungen und Sprachstörungen. Der Mann sitzt inzwischen im Rollstuhl. Er ist dauerhaft nicht vernehmungsfähig.

Opfer ins Gebüsch gezogen

Die Tat ereignete sich offenbar in einem Gebüsch neben einer Holzhandlung am Innenhafen, in der Nähe des Marientors; genau dort, wo sich früher mit dem Haus am Hafen ein Anlaufpunkt für Obdachlose befand. Auch die Schläge und Tritte, mit denen sich das Gericht jetzt auseinander setzen muss, spielen im Trinker- und Obdachlosenmilieu.

Die Vorgeschichte zu der brutalen Tat soll sich an einem Treffpunkt der Szene vor einem Supermarkt ereignet haben. Dorthin musste die Polizei am 4. September mehrfach ausrücken, weil sich immer wieder alkoholisierte Personen in die Haare bekamen. Auch der Angeklagte soll zugeschlagen haben und als Folge selbst eine Faust auf das Auge bekommen haben.

Der 26-Jährige gibt zu, den Polen in der Nacht in das Gebüsch an der Unterstraße gezogen und ihn geschlagen zu haben. Das sei die Rache dafür gewesen, dass der Mann ihm zuvor einen Rucksack gestohlen habe, in dem sich unter anderem sein Reisepass befand. Tritte in das Gesicht des am Boden liegenden Geschädigten bestreitet der Angeklagte allerdings nachdrücklich.

Spuren sprechen eindeutige Sprache

Die Spuren sprechen allerdings eine andere, recht eindeutige Sprache. Die Verletzungen könnten unmöglich nur von Schlägen stammen, stellte ein Gerichtsmediziner fest. Nachdem die von der Staatsanwaltschaft asservierten Schuhe, die der Angeklagte am Tattag trug, herbei geholt worden war, wurde der Arzt noch sehr viel deutlicher: Das Profil der Schuhe passe genau zu den fotografisch dokumentierten Trittmarken im Gesicht des Verletzten. Und: „Es gibt zwei sich überlagernde Muster.“ Der Angeklagte muss also mindestens zwei Mal mit voller Wucht zugetreten haben.

Der 26-Jährige will übrigens stocknüchtern gewesen sein. Polizisten hatten dagegen bei ihren Einsätzen am 4. September den Eindruck gehabt, dass der 26-Jährige deutlich unter Alkohol stand.

Ein Urteil soll voraussichtlich Anfang kommender Woche gesprochen werden.