Duisburg. Der ehemalige Zirkus-Chef Daniel Renz wurde im Herbst 2013 zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein Versuch gegen die Verurteilung vorzugehen, scheiterte nun vor dem Duisburger Landgericht. Renz hatte einen Zirkus-Besucher niedergeschlagen.
Die Auftritte von Daniel Renz in Duisburg waren in der Vergangenheit in der Regel von mehr Erfolg gekrönt: Vor dem Landgericht versuchte der 46-jährige Ex-Chef des inzwischen insolventen gleichnamigen Zirkus-Unternehmens nun jedenfalls vergeblich, gegen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung vorzugehen.
Das Amtsgericht hatte den Artisten, der sich als Tierlehrer im Umgang mit Pferden und Tigern einen Namen machte, im Herbst vergangenen Jahres zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Richter hatten am Ende keinen Zweifel daran gehabt, dass Renz bei einem Gastspiel des Zirkus am 2. Januar 2013 auf dem Stadion-Vorplatz in Wedau einen 42-jährigen Besucher niedergeschlagen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten hatte. Anlass der Auseinandersetzung war offenbar die Empörung des Zirkuspersonals darüber gewesen, dass der Neudorfer marokkanischer Abstammung eine Freikarte an einen fremden jungen Mann verschenkt hatte, der sich gerade eine Eintrittskarte kaufen wollte.
Täter hatte vor Ort nicht mehr ausfindig gemacht werden können
Der Angeklagte hatte sich in erster Instanz damit gerechtfertigt, er sei Moderator und Artist und werde an der Manege gebraucht. Da sich der Vorfall nach Beginn der Vorstellung ereignete, komme er als Täter nicht in Frage. Nun setzte Renz noch eins drauf: „Ich habe inzwischen in Erfahrung gebracht, wer der wahre Täter ist, kann dies aus familiären Gründen aber nicht offenbaren.“
Der Zeuge hingegen hatte nach wie vor keinen Zweifel daran, dass es der Direktor höchstpersönlich gewesen war, der ihm eine Rippenprellung und eine Verletzung an der Lippe beigebracht hatte. Trotz sofortigen Herbeirufens der Polizei hatte der Täter vor Ort nicht mehr ausfindig gemacht werden können. „Ich habe Zuhause im Internet recherchiert“, so der 42-Jährige. „Lange suchen brauchte er nicht. „Es war Herr Renz, da bin ich mir hundertprozentig sicher.“
Die Berufungskammer vermochte am Ende keinen Grund zu finden, warum der Zeuge den Angeklagten zu Unrecht belasten sollte. Renz Behauptung, den wahren Täter zu kennen aber nicht nennen zu wollen, kommentierte der Vorsitzende auf seine eigene Art: „Es ist möglich aber komisch.“ Die Berufung des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Lediglich auf 50 Stunden gemeinnützige Arbeit, die das Amtsgericht Renz zusätzlich aufgebrummt hatte, verzichtete das Landgericht.