Es kommt häufiger vor, dass Berufungen verworfen werden, weil der Angeklagte zum zweitinstanzlichen Verfahren nicht erscheint. Dass so etwas auch vorkommen kann, wenn es um einenen längeren Gefängnisaufenthalt geht, bewies gestern ein Verfahren vor dem Landgericht: Weil er nicht zu der von ihm angestrengten Berufungsverhandlung kam, muss ein 20-jähriger Hochfelder wegen Raubes und mehrfacher Körperverletzung nun 27 Monate hinter Gitter.

Offenbar aus Wut über ein Urteil des Jugendschöffengerichts, das ihn zu 18 Monaten wegen Raubes und Körperverletzung verurteilt hatte, biss der Angeklagte am 10. Juli 2012 nach der Urteilsverkündung einen Justizwachtmeister. Der hatte nicht nur Schmerzen, sondern machte sich obendrein Sorgen, dass er sich eine Infektion eingefangen haben könnte. Zum Glück bewahrheiteten sich diese Befürchtungen nicht.

Für den Biss stand der Heranwachsende im Juni 2013 erneut vor Gericht. Seine Jugendstrafe wurde wegen gefährlicher Körperverletzung um neun Monate auf nun insgesamt 27 Monate erhöht. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Doch die Jugendkammer wartete gestern vergeblich auf den Hochfelder. Auch sein Verteidiger und die Jugendgerichtshilfe hatten im Vorfeld des Verfahrens nichts von dem Heranwachsenden gehört. Nach den vorgeschriebenen 15 Minuten Wartezeit verwarf das Gericht die Berufung wegen unentschuldigten Fernbleibens des 20-Jährigen. Zuvor hatte sich der Vorsitzende angesichts des Warnstreiks bei der DVG vergewissert, dass der Angeklagte in Hochfeld, nicht all zu weit vom Gericht entfernt wohnt. „Das hätte er auch zu Fuß pünktlich schaffen können“, betonte der Richter.