Duisburg. Schock für ein Duisburger Vermieter-Ehepaar: Zwei Zuwandererfamilien hatten sich ohne ihr Wissen mit der Adresse des Sechs-Familien-Hauses bei der Stadt angemeldet. Der Schwindel flog auf, weil der Postbote dem Paar Briefe für die angeblichen Mieter vorbeibrachte. Eine Straftat begingen die Familien damit jedoch nicht.

Das Ehepaar K. (Name und Anschrift der Redaktion bekannt) besitzt in Meiderich ein gepflegtes Sechs-Familien-Haus. Die Mieter kennt das Ehepaar allesamt gut, die Hausgemeinschaft ist intakt, es herrscht ein freundschaftlicher Umgang untereinander.

Vor einem Monat drückte der Briefträger Vermieterin Kristin K. (Name geändert) einen Briefstapel mit Post für angebliche Mieter in die Hand. Weil die Personen dem Ehepaar K. gänzlich unbekannt waren, gingen die Meidericher zum Bezirksamt. „Es hat sich herausgestellt, dass sich zwei Familien – laut Familiennamen mutmaßlich aus Bulgarien und Rumänien – mit insgesamt sieben Kindern mit unserer Adresse angemeldet haben“, sagt Kristin K., „obwohl wir sie gar nicht kennen.“

Gemeinsam mit den Sachbearbeitern vom Bezirksamt sorgte das Ehepaar dafür, dass die elf zu Unrecht gemeldeten Personen wieder aus dem Personenmelderegister ausgetragen wurden: „Das war richtig viel Arbeit“, sagt Kristin K., „für jede Person, egal ob Erwachsener oder Kind, musste ein separater Antrag ausgefüllt werden.“

Vortäuschung falscher Tatsachen

Sie habe Glück gehabt, sagt Kristin K., habe man ihr auf dem Amt bescheinigt: „Wenn ich es nicht bemerkt hätte, wären die Müll- und Abwassergebühren vermutlich drastisch gestiegen, weil die Kommune von elf weiteren Personen im Hause ausgegangen wäre.“

Sie würden künftig, sagt das Ehepaar, alle zwei Monate beim Amt vorbei schauen und prüfen, wie viele Menschen denn unter ihrem Dach gemeldet seien: „Das Melderecht ermöglich jedem, sich ohne Nachweis irgendwo anzumelden“, sagt Kristin K., die sich auch an die Presse wandte, am andere Betroffene zu warnen: „Ich kann nur raten, dass man als Hausbesitzer nachfragen sollte, wer an der jeweiligen Adresse gemeldet ist.“

Auf Nachfrage sagte die Stadt Duisburg, dass die Erwirkung eines Meldeformulars unter Vortäuschung falscher Tatsachen als Ordnungswidrigkeit behandelt wird: „In dem konkreten Fall wird über jede dieser Personen eine Akte angelegt.“ Eine Straftat sei es jedoch nicht. Anders sehe das aus, wenn auf diesem Wege ausgestellte Meldeformulare zur Beantragung von Leistungen, etwa Kindergeld oder Sozialhilfe, genutzt würden.

Regelmäßige Daten-Abgleiche geplant

Eine Weiterleitung des Sachverhalts, etwa an die Familienkassen, erfolge trotzdem nicht direkt: „Es wird einmal im Jahr ein Datenabgleich vorgenommen, zum 20. September des Jahres.“

Dieser Umstand werde in den städtischen Behörden mit großem Unbehagen gesehen, sei aber eine Folge des geltenden Melderechts.

Wer heute innerhalb Deutschlands seinen Wohnsitz wechselt, der muss sich nicht mehr am alten Wohnsitz abmelden, sondern lediglich am neuen Wohnsitz anmelden. Zur Anmeldung war früher ein Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieters notwendig. Heute nicht mehr. Die Regelung gilt auch für EU-Ausländer in der Bundesrepublik: „Es ist allerdings geplant, diese Daten-Abgleiche künftig regelmäßig durchzuführen“, sagte die Sprecherin weiter.