Duisburg.

Im Mai dieses Jahres wird - gemeinsam mit der Europa- und der Kommunalwahl - auch der Integrationsrat der Stadt Duisburg gewählt. Doch noch beschäftigen die letzten Wahlen, die im Februar 2010 stattfanden, die Strafjustiz.

Wegen Wahlfälschung müssen sich seit gestern vier türkische Männer und eine deutsche Frau vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten. Die 41 bis 47 Jahre alten Angeklagten sollen in insgesamt 27 Fällen Briefwahlen gefälscht haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass einige der Angeklagten in den Wochen vor der Wahl durch Überredungskünste an Benachrichtigungsscheine von Wahlberechtigten kamen. Mitangeklagte sollen dann Vollmachten gefälscht haben, so an die Wahlunterlagen gelangt sein und ohne Wissen der eigentlichen Adressaten in ihrem Sinne abgestimmt haben. Einer der Angeklagten war zur Tatzeit Kandidat der Müslüm Türkler Birgili (MTB), schaffte den Sprung in den Integrationsbeirat aber nicht, weil sein Listenplatz um wenige Positionen zu weit hinten lag. Die MTB ging mit 28,4 Prozent und fünf Mandaten allerdings als stärkste Gruppierung aus den Wahlen hervor.

Verfahren könnte gegen Bußgeldzahlung eingestellt werden

Bereits im April 2013 hatte das Amtsgericht vergeblich versucht, die Sache strafrechtlich zu klären. Damals war die Absicht , die Anklagen gegen Zahlung von geldbußen einzustellen, am Widerstand der Staatsanwaltschaft gescheitert. Gestern wurde der Prozess nach der Verlesung der Anklageschrift erneut unterbrochen. Außerhalb der Öffentlichkeit erörterten die Juristen die Sach- und Rechtslage.

Als Resultat verkündete das Schöffengericht die Absicht, die Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen zwischen 500 und 2000 Euro beziehungsweise bis zu 200 Stunden gemeinnützige Arbeit einstellen zu wollen. Angesichts des langen zeitlichen Abstandes zur Tat kämen selbst im Falle einer Schuldfeststellung nur geringe Strafen heraus. Bis zum kommenden Mittwoch dürfen die Beteiligten nun über diesen Vorschlag nachdenken. Stimmt eine Seite nicht zu, so steht den Beteiligten eine lange Beweisaufnahme mit insgesamt 32 Zeugen bevor. Zwei weitere Prozesstermine sind für diesen Fall vorgesehen.

Bei den Wahlen zum Integrationsrat am 7. Februar 2010 waren insgesamt 60.516 Personen stimmberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 20,3 Prozent. Knapp die Hälfte der Stimmen war per Briefwahl erfolgt.