Bochum. Eine unerhört brutale Tat vor einer Bochumer Disco an der Rombacher Hütte bleibt fast ungesühnt. Der Angeklagte Oberhausener soll einen Disco-Gast so schwer gegen den Kopf getreten haben, dass dieser in der Klinik fast gestorben wäre. Das Gericht stellte das Verfahren aber gegen 7500 Euro Schmerzensgeld ein.
Ein fast tödlich verlaufender Streit vor einer Disco an der Rombacher Hütte bleibt ungesühnt. Das Bochumer Schwurgericht konnte nicht feststellen, ob der Angeklagte (34) am 10. März 2013 einen bereits am Boden liegenden Disco-Gast (26) mit voller Wucht gegen den Kopf getreten hatte. Die Richter stellten das Verfahren am Dienstag ein, machten aber eine Auflage: Der Angeklagte, ein Oberhausener, muss 7500 Euro Schmerzensgeld ans Opfer zahlen.
Die unerhört brutale Tat passierte damals gegen 5 Uhr früh. In der Disco hatte es Streit unter Gästen um einen vermeintlichen Griff an den Po einer Frau gegeben. Darin war auch der 26-Jährige aus Duisburg verwickelt. Es gab so viel Ärger, dass er aus der Disco flog. Mehrere Türsteher sollen ihn am Eingang durch Tritte zu Boden gebracht haben. Dann kam ein weiterer Mann und trat den immer noch Benommenen mit Anlauf gegen eine Kopfhälfte.
Zeugenaussagen hatten Widersprüche
So stand es in der Anklage, die von versuchtem Totschlag sprach. Eine Not-OP hatte das Leben des Lkw-Fahrers, der wochenlang stationär im Hospital lag, gerettet. Bis heute hat er neun Schrauben im Kopf. Auch mental leide er sehr, sagte er am Dienstag im Zeugenstand.
Der Angeklagte bestritt, der Treter zu sein. Die Anklage hatte sich auf zwei Augenzeugen gestützt. Doch diese Aussagen waren wegen Widersprüchen bei der Identifizierung nicht belastbar. Zwei Monate hatte der Angeklagte, damals Mitarbeiter der Disco, in U-Haft gesessen.