Duisburg. Fünf Duisburger sollen bei der Wahl zum Integrationsrat im Jahr 2010 Stimmen gefälscht haben. Am Amtsgericht wird ihnen nun der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass einige der Angeklagten durch Überredungskünste an Benachrichtigungsscheine von Wahlberechtigten kamen.

Mit einem Delikt, das den meisten Juristen wohl nur aus dem Studium bekannt ist, hat es jetzt das Amtsgericht Stadtmitte zu tun: Wahlfälschung wirft die Anklage fünf Duisburgern im Alter zwischen 40 und 46 Jahren vor. Bei den Wahlen zum Integrationsrat der Stadt am 7. Februar 2010 sollen die vier türkische Männer und eine deutsche Frau in insgesamt 27 Fällen Briefwahlen gefälscht haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass einige der Angeklagten in den Wochen vor der Wahl durch Überredungskünste an Benachrichtigungsscheine von Wahlberechtigten kamen. Mitangeklagte sollen dann Vollmachten gefälscht haben, so an die Wahlunterlagen gelangt sein und abgestimmt haben, ohne dass die ursprünglichen Adressaten der Wahlbenachrichtigungen davon Kenntnis hatten.

Die Hälfte der Stimmen kam per Briefwahl

Einer der Angeklagten war zur Tatzeit Kandidat der Müslüm Türkler Birgili (MTB). Er schaffte den Sprung in den Integrationsrat nicht, weil sein Listenplatz um wenige Positionen zu weit hinten lag. Die MTB ging mit 28,4 Prozent und fünf Mandaten allerdings als stärkste Gruppierung aus den Wahlen hervor.

60.516 Personen waren bei der Wahl zum Integrationsrat, der als Organ des Stadtrates die Interessen von Migranten in Duisburg vertreten soll, stimmberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag nur bei 20,3 Prozent. Bemerkenswert: Knapp die Hälfte der 12.267 Stimmabgaben erfolgte per Briefwahl.

Staatsanwalt lehnt Einstellung ab

Über die Verlesung der Anklageschrift kam das Verfahren am ersten Sitzungstag nicht hinaus. Die Verfahrensbeteiligten besprachen hinter verschlossenen Türen die Sach- und Rechtslage. Die Vorsitzende des Schöffengerichts habe eine Einstellung des Anklagevorwurfs gegen Zahlung von Geldbußen angeregt, berichteten Verteidiger später. Das sei vom Vertreter der Staatsanwaltschaft aber abgelehnt worden.

Das Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus. Da die angekündigten Einlassungen der Angeklagten die Vernehmung von Zeugen unabdingbar machten, diese aber gestern noch nicht geladen worden waren, müsse ein neuer Termin bestimmt werden, begründete die Vorsitzende die Entscheidung. In einigen Monaten wird das Verfahren also neu starten. Angesichts zahlreicher Zeugenvernehmungen bezweifeln Verfahrensbeteiligte, dass es an einem Tag zu erledigen sein wird.