Duisburg. Der Mangel an Kita-Pätzen in Duisburg wird mit der Betreuung durch Tagesmütter kompensiert. Doch viele beklagen die ungleichen Tarife: Eltern zahlen für eine Tagesmutter bis zu 120 Euro mehr im Monat als für einen Kita-Platz. Das Jugendamt will diese Schieflage rückwirkend wieder gerade biegen.

Viele der 1364 Eltern, die ihre über zweijährigen Kleinkinder derzeit in einer Tagespflegestelle betreuen lassen, zahlen zu viel – jedenfalls im Vergleich zu einem Platz in einer Kindertagesstätte. In den unteren Einkommensstufen beträgt die Differenz bei einer 25-stündigen Betreuung rund 15 Euro monatlich, in den mittleren Gehaltsklassen schon 54 Euro und beim höchsten Beitragssatz sind es satte 120 Euro mehr, die etwa Familie Blachny-van Plüren für Hannah (2) bei der Tagesmutter lassen muss. Umgekehrt fahren aktuell all jene mit Kindern unter zwei Jahren in der Tagespflege günstiger als in einer Kita. Insgesamt sind derzeit 2255 Kinder in der U-3-Betreuung einer Kita.

Seit August vergangenen Jahres besteht ab dem ersten Geburtstag eines Kindes Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Da keine Kommune so viele Kita-Plätze hat, sind alternativ auch Tagespflege-Plätze möglich. Als ungerecht erachten Eltern jedoch die unterschiedlichen Tarife. „Das ist eine völlige Ungleichbehandlung“, entrüstet sich Nicole van Plüren und beschwerte sich bei der Stadt.

Das Jugendamt erklärte postwendend, dass der Träger die Kosten festsetzt, im Gesetz aber nicht präzise geregelt sei, ob die Beiträge für Kitaplätze höher, niedriger oder genau so hoch sein müssten wie die von Tagespflegeplätzen. Daher ist die reine Sachbearbeitung korrekt. Das Jugendamt sieht aber selbst die Schieflage und bereitet eine Vorlage für den Rat am 24. März vor: Demnach soll die Elternbeitragssatzung rückwirkend geändert werden – ob zum 1. Januar 2014 oder gar August 2013 ist noch nicht klar. Letzteres wäre für Familie van Plüren günstig, weil Tochter Hannah seither bei ihrer Tagesmutter ist. Mit ihr sind alle „total happy“, aber 252 statt 369 Euro monatlich für die Kinderbetreuung abzuzweigen, kann darüber entscheiden, ob sich eine Teilzeitbeschäftigung überhaupt lohnt, gibt Nicole van Plüren zu bedenken.

Fachleute rechnen nicht mit Klagewelle

Da das Oberverwaltungsgericht die Kindertagespflege und die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als gleichwertige Angebote bewertet hat, sind künftig auch die gleichen Sätze zu entrichten. Bleibt die Frage, ob dafür die Kita-Gebühren angehoben oder die Tagespflegesätze gesenkt werden müssen. Von den Veränderungen wären im U-3-Bereich 12.413 Kinder betroffen, im Ü-3-Bereich 12.862.

Mit einer Klagewelle oder hohen Summen, die von der Stadt zurückgezahlt werden müssen, rechnen Fachleute im Jugendamt nicht: Ein Drittel aller Eltern zahlt aufgrund der Einkommensverhältnisse ohnehin keinen Cent für die Betreuung. Und die höchste Stufe mit einem Einkommen von über 75.000 Euro erreichen nur wenige Prozent. Betroffene können einen Antrag stellen, damit die Stadt den Differenzbetrag erstattet. Das sei aber kein Automatismus. „Jeder Einzelfall muss geprüft werden“, betont ein Verwaltungsmitarbeiter.