Duisburg. Schon zum Wintersemester soll ein neues Rahmenwerk gelten, dass der Politik mehr Einfluss über Fächerspektrum, Promotionsordnung und Finanzen gibt. Die Hochschulen in NRW wehren sich gegen das neue Gesetz. Auch der Rektor der Universität Duisburg-Essen schickte einen Brandbrief nach Düsseldorf.

In einem detailliert begründeten Schreiben wehrt sich jetzt auch die Universität Duisburg-Essen, wie viele andere Hochschulen in NRW, vehement gegen das Hochschulzukunftsgesetz des Landes. Schon zu Beginn des Wintersemesters 2014 soll es in Kraft treten.

Ein Referentenentwurf des Wissenschaftsministeriums sieht auf 355 Seiten scharfe Eingriffe in die Autonomie der Universitäten vor. So sollen genehmigte Landesmittel wieder gekürzt, ins Promotionsrecht eingegriffen und das Fächerspektrum mitbestimmt werden dürfen.

"Hochschulen werden unterworfen"

„Dadurch werden die Hochschulen weit über das gebotene Maß an staatlichem Einfluss hinaus ministeriellen Regelungen und Kontrollen unterworfen, die die zentralen Organe der Selbstverwaltung ihrer (eigentlich) gesetzlich zugewiesenen Gestaltungskompetenz berauben“, heißt es in dem Brandbrief der hiesigen Uni ans Ministerium. Unterzeichnet haben Rektor Ulrich Radtke sowie die Vorsitzenden von Hochschulrat und Senat. „Einen derart massiven Systemwechsel lehnen wir mit allem gebotenen Nachdruck ab“, so das Fazit.

Auch andere Unis haben bereits massive Kritik an den Plänen geäußert: So fürchten viele Forscher und sponsornde Unternehmen, dass sie ihre besten Ideen an die Konkurrenz verlieren, wenn unter der Anordnung von mehr Transparenz zukünftig alle Forschungsprojekte im Internet veröffentlicht werden sollen.

Ist die neue Regelung nötig?

Die Leitung der Uni Duisburg-Essen hinterfragt, ob überhaupt neue gesetzliche Regelungen nötig sind, um die beabsichtigten Ziele wie transparente Mittelverwendung oder landesweite Planungsmöglichkeiten zu erreichen. Schon jetzt sei man aufwendigem Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Kontrollen durch Wirtschaftsprüfer und Landesrechnungshof unterworfen. Im Frühjahr geht der Gesetzesentwurf ins parlamentarische Verfahren.