Düsseldorf. . Während die Fachhochschulen Ziel-Vereinbarungen mit dem Land schließen wollen, stellen sich die Unis weiter quer. Sie fürchten dass die Landesregierung ihnen künftig übertriebene Vorgaben für Haushalt, Personal und Wirtschaftsangelegenheiten machen könnte. Die Gräben zwischen den Konfliktparteien sind tief.

Die Senkung der Studienabbrecherquoten soll künftig als Leistungsmaßstab für Fachhochschulen in NRW festgeschrieben werden. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) kündigte eine Ziel- und Leistungsvereinbarung mit den 16 Fachhochschulen an, in der sich die Hochschulen verpflichten, die Abbrecherquote um rund 20 Prozent zu senken. Derzeit brechen rund 26 Prozent der Bachelor-Studenten an Fachhochschulen ihr Studium ab. Erstmals soll der Studienerfolg ein wichtiges Leistungskriterium für Hochschulen sein.

Während die Fachhochschulen die Vereinbarung am Montag unterzeichnen wollen, verweigern sich die Universitäten mit Blick auf die aus ihrer Sicht unzumutbaren Pläne zur „Gängelung“ der Unis durch das Ministerium in einem künftigen „Hochschulzukunftsgesetz“. Die Abbrecherquote an den Universitäten liegt mit 37 Prozent höher als an Fachhochschulen.

Besonders viele Studenten brechen an Fachhochschulen in den Fächern Mathematik (42%), Ingenieurwissenschaften (43%) und Wirtschaft (22%) ab. An den Universitäten erreichen 38% im Studiengang Mathematik, 46% in Ingenieurwissenschaften und 36% in den Sprachwissenschaften nicht den Abschluss.

Schulze will Unis nicht zur Unterschrift zwingen

Schulze begründete die hohen Quoten mit mangelnden mathematischen Grundlagen, Defiziten beim wissenschaftlichen Arbeiten und Mängeln in Fachsprachen. Ziel sei es, durch Aufbau- und Förderkurse sowie bessere Beratung die Abbrecherzahlen zu senken. Für Hochschulen, die das Ziel nicht erreichen, verfügt die Ministerin aber über keine Sanktionsmöglichkeiten. Sie strebe im geplanten Hochschulgesetz „verbindlichere Verträge“ an, um langfristig auf Zielvereinbarungen verzichten zu können.

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Mit den Universitäten will Schulze weitere Gespräche über eine Einigung führen. Sie habe aber nicht die Absicht, die Universitäten zu Zielvereinbarungen zu zwingen.

Wie tief die Gräben zwischen der Ministerin und den Rektoraten sind, zeigt eine aktuelle Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz (LRK) zu den Plänen von Rot-Grün. „Durch die Novellierung des Hochschulgesetzes sind den Universitäten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihre finanziellen Handlungsspielräume, unter denen sie in den nächsten Jahren agieren müssen, nicht bekannt. Daher können wir die Zielvereinbarungen derzeit nicht unterschreiben“, sagte die LRK-Vorsitzende und Rektorin der TU Dortmund, Prof. Ursula Gather.

Warnung vor der „alten Fachaufsicht durch die Ministerialbürokratie“

Die Universitäten befürchten, dass das Ministerium ihnen künftig detaillierte Vorgaben für Haushalt, Personal und Wirtschaftsangelegenheiten machen könnte. Gather: „In der Diskussion wird immer wieder darauf verwiesen, dass die Detailsteuerung durch das Ministerium gar nicht gewollt sei. Es handele sich um ein Missverständnis, welches durch genauere Lektüre des Gesetzentwurfes ausgeräumt werden könne. Allerdings ist die breite Kritik am Gesetz gerade deswegen so massiv, weil die Betroffenen und viele andere den Entwurf intensiv studiert und mit Sachverstand analysiert haben. Das Fazit der Experten ist eindeutig: Faktisch soll durch die Hintertür – nämlich über Rahmenvorgaben – die alte Fachaufsicht durch die Ministerialbürokratie wieder eingeführt werden.“

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Die Rektoren wehren sich auch dagegen, dass das neue Gesetz der Regierung eine Möglichkeit bieten könnte, Teile des bereits zugewiesenen Zuschusses, den die Hochschulen vom Land erhalten, einzubehalten. Als Grund für eine solche Sanktion solle es nach Einschätzung der Uni-Rektoren genügen, dass eine Hochschule einem Auskunftsgesuch des Ministeriums auch nur teilweise nicht nachkomme.

Rektoren: Kürzung laufender Haushaltsmittel wäre nicht hinnehmbar

Ursula Gather sagt dazu: „Die Kürzung unserer laufenden Haushaltsmittel als Sanktionsmaßnahme ist für die Hochschulen nicht hinnehmbar. Wir müssen verlässlich planen können; der Landeszuschuss ist ja keine Art Taschengeld, das man einfach so kürzen kann. Von der Planungssicherheit hängen über 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fast 700.000 Studierende ab. Sollten Teile unserer Mittel unvorhergesehen durch das Ministerium als Sanktion einbehalten werden, ist völlig unklar, wie eine Hochschule dann noch ihre Aufgaben erledigen soll. In diesem Punkt besteht eindeutig Nachbesserungsbedarf.“

Darüber hinaus wünschen sich die Hochschulleitungen eine „unabhängige Evaluation des aktuellen Hochschulgesetzes“.