Duisburg. Einen Auffahrunfall ohne wirklichen Unfall erlebte eine Duisburgerin im Sommer 2012 auf der A 40. Ein LKW fuhr plötzlich auf ihren Kleinwagen auf und schob diesen an. Da der Fahrer des Lastwagens dem Strafbefehl widersprochen hatte, musste er sich nun wegen Nötigung vor dem Amtsgericht verantworten.

Einer jungen Autofahrerin aus Duisburg fuhr am 7. Juni 2012 auf der Autobahn A 40 kurz hinter dem Kreuz Duisburg der Schrecken mächtig in die Glieder. Denn ein hinter ihr fahrender Lastwagen klebte plötzlich im wahrsten Sinne des Wortes an der Stoßstange ihres Kleinwagens und schob sie an. Der 47-jährige Fahrer des Lastwagens musste sich gestern wegen Nötigung vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Justiz hatte das Vergehen zunächst per Strafbefehl aus der Welt schaffen wollen. Doch gegen die auf diesem Wege verhängte Strafe - 1000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro) und drei Monate Fahrverbot - hatte der Berufskraftfahrer Widerspruch eingelegt. Vor dem Amtsgericht versuchte er gestern, sein Handeln zu rechtfertigen.

"Eine Vollbremsung wollte ich nicht machen"

Er habe auf der mittleren Spur einen anderen Lastwagen überholt, so der Angeklagte. Das habe auf der linken Spur auch der Pkw getan. Als er nach rechts zog, habe sich der Pkw vor ihn gesetzt. „Und er wurde plötzlich langsamer. Eine Vollbremsung wollte ich nicht machen, weil dann der hinter mir fahrende Laster sicher auf mich draufgeknallt wäre. Wer weiß, was dann passiert wäre.“ So sei er halt auf den Pkw aufgefahren.

Verletzt wurde bei der Aktion zum Glück niemand. Nicht einmal ein Sachschaden war entstanden. Dennoch dachte der Staatsanwaltschaft laut darüber nach, den Angeklagten eventuell auch wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu belangen.

Kein Fahrverbot

Was einen Zuschauer zum Eingreifen in das Verfahren nötigte. Der Rechtsanwalt, der zugab schon im Ruhestand zu sein und deshalb auch keine Robe dabei zu haben, sprang seinem früheren Kanzlei-Kollegen, der den Berufskraftfahrer bis dahin wenig überzeugend vertreten hatte, bei.

Nach spontaner Erörterung der Sach- und Rechtslage einigten sich die Juristen schließlich darauf, das Verfahren gegen den bislang straf- wie verkehrsrechtlich völlig unbescholtenen Angeklagten einzustellen. Auf ein Fahrverbot wurde verzichtet. Dafür muss der Mann nun eine Geldbuße von 2500 Euro zahlen. 500 davon sprach die Strafrichterin der Zeugin zu: als Wiedergutmachung für den Schrecken.