Duisburg-Ungelsheim. Ein Infodisplay an der Nordhäuser Straße in Duisburg sollte eigentlich Raser erziehen - doch statt einer rotleuchtenden Warnung blinkt hier auch für Temposünder grünes Licht. Die Geräte sind offensichtlich falsch programmiert. Die Stadtverwaltung sieht sich nicht in der Verantwortung.

Der Fahrer gibt Gas. Mehr als erlaubt wäre. Der Tacho zeigt gut 20 Stundenkilometer zu viel, als er an der englischen Schule an der Nordhäuser Straße vorbeifährt. Normalerweise gilt hier Tempo 30. Der Tacho erreicht mehr als Tempo 50. Und am Fahrbahnrand leuchtet ein grünes Licht auf: „Danke!“ Ach was...?!

Das sogenannte Infodisplay sollte eigentlich Raser erziehen, indem es ihnen rotleuchtend eine Ermahnung mit auf den Weg gibt. Das tut es nicht. Offensichtlich sind die Geräte auf die falsche Geschwindigkeit programmiert.

Verantwortung offen

Die Stadtverwaltung sieht sich nicht in der Verantwortung. Die Displays seien gar nicht von der Stadt aufgehängt worden. Man kenne noch nicht einmal den Verantwortlichen, sagt Stadtsprecherin Jennifer Gräfe.

Ganz anders sei das an der Sittardsberger Allee. Dort hatte die Stadt im März zwei Tafeln installiert. „Die Displays an der Sittardsberger Allee sind wegen der dortigen Lärmbelastung aufgestellt worden“, sagt Gräfe. „Man kann sie so programmieren, dass sie tagsüber auf ein anderes Tempo-Limit reagieren als abends und nachts.“ Das müsste auch vor der englischen Schule so sein. Tempo 30 vor der Schule gilt nämlich nur tagsüber, ansonsten Tempo 50.

Kritik von Verkehrsrechtler

Für die Geldbörse von Heiner Lambertz hatte der Display-Irrtum schmerzhafte Folgen. Er wurde erst von der Anlage für sein Verhalten gelobt. Wenige Meter weiter hinten stand aber der städtische Radarwagen. Es blitzte. Lambertz droht ein Bußgeld. „Ich fühle mich verschaukelt“, sagt er.

Das sieht auch der Verkehrsrechtler Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen so. Deshalb hält er die verhängten Bußgelder allesamt für nicht wirksam. „Mit einer solchen Verwarnung“, sagt der Anwalt, „wird ja bereits Fahrlässigkeit geahndet. Man muss also nicht mit voller Absicht rasen.“ Wenn aber eine Tafel gleichzeitig suggeriert, man handelt korrekt, könne ja keine Fahrlässigkeit mehr vorliegen, sondern ein Irrtum. Und diesen Irrtum habe die Stadt auch noch selbst hervorgerufen, indem sie durch die leuchtende Tafel vom Blick auf das eigentlich maßgebliche Verkehrsschild ablenkt oder die Installation der Tafeln an dieser Stelle genehmigt hat.

Anwalt Kempgens rät den Betroffenen, unbedingt Einspruch einzulegen. Dann müsse die Behörde abwägen. Gewöhnlich würden die Städte aber keinen Rückzieher machen, so dass die Sache über die Staatsanwaltschaft dann vor Gericht kommt. Spätestens dann kann sich Arndt Kempgens aber nicht mehr vorstellen, dass ein Richter da mitspielt.