Duisburg. Ein 25-Jähriger fand sich wegen Straßenverkehrsgefährdung vor dem Duisburger Amtsgericht wieder. Ihm wurde zur Last gelegt, beim Auffahren auf die A 40 den Standstreifen genutzt zu haben, um mehrere Autos zu überholen. Der Richter verdonnerte ihn zu einer Geldstrafe und entzog ihm den Führerschein

Wegen Straßenverkehrsgefährdung fand sich nun ein 25-Jähriger vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder. Laut Anklage hatte er am 21. Februar beim Auffahren auf die A 40 im Kreuz Kaiserberg den Standstreifen genutzt, um mehrere Fahrzeuge zu überholen und war dann direkt auf die mittlere Spur gezogen. Zwei Fahrzeuge mussten Vollbremsungen machen, um nicht mit seinem flotten Flitzer zu kollidieren.

Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, er habe sich nur so verhalten, wie er es in der Fahrschule gelernt habe. Durch Bremsmanöver hätte er auf der stark befahrenen Bahn nur unnötig Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Pech für ihn, dass einer der Fahrer, die eine Vollbremsung hatten machen müssen, ein Autobahnpolizist auf dem Weg zum Dienst gewesen war. Mit seiner Aussage ließ der 56-Jährige schon wenig Zweifel an einem Fehlverhalten des Angeklagten.

„Es ist mir ein Rätsel, wie man so etwas als vermeintliches Entlastungsmaterial vorlegen kann“

Ziemlich dumm von dem 25-Jährigen war es dagegen, die Video-Aufzeichnungen, die seine Nobel-Karosse in Fahrtrichtung wie nach hinten gemacht hatte, dem Gericht als angeblichen Entlastungsbeweis vorzulegen. Nach dem Ansehen des Videos hatte keiner der Juristen mehr eine Frage.

Einen so eindeutigen Beweis für ein rücksichtloses und grob verkehrswidriges Verkehrsverhalten habe er noch selten gesehen, so der Strafrichter. „Es ist mir ein Rätsel, wie man so etwas als vermeintliches Entlastungsmaterial vorlegen kann.“ Er verdonnerte den Angeklagten zu 1400 Euro Geldstrafe und entzog ihm den Führerschein. Frühestens in 15 Monaten darf der 25-Jährige versuchen, an eine neue Fahrerlaubnis zu kommen.