Duisburg.

Das kennt wohl jeder, der regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist: Auf der Autobahn bringt einen ein liebenswerter Zeitgenosse ins Schwitzen und zum hastigen Tritt auf die Bremse, weil er wie wild und unter Missachtung aller Sicherheitsabstände die Spuren wechselt.

Für einen 44-jährigen Kaufmann aus Krefeld hatte ein derartiges Verhalten am Dienstag vor dem Amtsgericht Duisburg eine saftige Strafe zur Folge.

Wie wild die Spur gewechselt

Laut Anklage war der Mann am 22, April auf der dreispurigen A 40, Höhe Duisburg-Häfen, in einem Rutsch von ganz links nach ganz rechts gefahren, um unmittelbar danach wieder auf die Mitte zu wechseln. Der Fahrer eines nachfolgenden Fahrzeuges konnte nur noch in die Eisen gehen, um eine Kollision zu vermeiden.

„Er zog ganz rüber, weil er wohl dachte, da käme er besser voran“, erinnerte sich der 40-jährige Zeuge aus Duisburg. „Aber da war ein Laster vor ihm, so dass er sofort wieder in die Mitte vor die Schnauze meines Wagens zog. Ich musste ausweichen und kräftig bremsen.“ Seine Frau, die als Beifahrerin mit im Wagen saß, schlug noch bei der Erinnerung die Hände vor das Gesicht. „Ich habe die Augen zugemacht, weil ich dachte, das knallt gleich.“

Der Angeklagte erinnerte sich angeblich an keinen dramatischen Vorfall. „Ich war ganz entspannt unterwegs“, behauptete er. Allerdings war der 44-Jährige auch 30 Minuten zu spät zur Verhandlung gekommen, weil er über seinen beruflichen Erfordernissen glatt die Zeit und beinahe das Verfahren vergessen hatte.

Strafe wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung

Die Strafrichterin hatte am Ende keinen Zweifel, dass der Geschäftsmann sich beim Überholen grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten habe. „Wenn sie sagen, sie seien ganz entspannt unterwegs gewesen und hätten nichts bemerkt, sollten sie darüber nachdenken, künftig etwas bewusster am Steuer zu sitzen“, mahnte die Richterin.

Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verdonnerte sie den bislang nicht vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (40 Tagesätze zu je 60 Euro). Zum Schrecken des Angeklagten muss er auch einen Monat auf den Führerschein verzichten.