Duisburg. Seit Jahren streiten die Stadt Duisburg und die Emschergenossenschaft darüber, wie der giftige Klärschlamm der geschlossenen Anlage Kleine Emscher in Duisburg-Fahrn entsorgt werden muss. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Schlussstrich gezogen.

Die Emschergenossenschaft (EG) muss den verbliebenen Schlamm der vor vielen Jahren geschlossenen Kläranlage Kleine Emscher in Fahrn ordnungsgemäß entsorgen. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Freitag. „Das Gericht hat uns in allen Punkten Recht gegeben“, kommentierte Stadtsprecherin Susanne Stölting die Entscheidung der Juristen.

Das Gericht hatte kein Urteil gefällt, sondern die Klage der Emschergenossenschaft gegen die Stadt abgewiesen. Duisburg hatte der EG – wie mehrfach berichtet – vorgeschrieben, den teils hoch mit Schwermetallen und anderen Giftstoffen belasteten Schlamm ordentlich zu entsorgen. Die EG sträubt sich (aus Kostengründen), will den Schlamm stattdessen auf dem Fahrner Gelände endlagern.

Seit Jahren streiten die EG und die Stadt in dieser Sache, sind jedoch zu keiner Einigung gekommen. Auch jetzt will die Emschergenossenschaft nicht klein beigeben: „Wir ziehen eine Beschwerde in Erwägung“, sagte EG-Sprecher Ilias Abawi im Gespräch mit unserer Zeitung. „Wir sind mit der Rechtsauffassung des Gerichts nicht einverstanden.“ Insbesondere deshalb, weil keine Berufung zugelassen wurde.

Blick in die Geschichte

Vor Jahren präsentierte die Emschergenossenschaft ein Projekt, das auf dem Gelände der einstigen Kläranlage Wohnen und Freizeitvergnügen vorsah. Unter anderem sollten Ausflügler dort Station machen.

Eine Idee war, den Klärschlamm zu einem Hügel aufzutürmen und oben eine Aussichtsplattform zu schaffen.

Ein „Landschaftsbauwerk“ wird auch jetzt immer noch favorisiert. Unter anderem, um die immensen Entsorgungskosten zu sparen. Im Raum stehen 20 bis 25 Mio. Euro, die auf die Nutzer, sprich die Bürger umgelegt werden müssten, so ein EG-Sprecher.