Duisburg. Gegen die frühere NRW-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin ist Strafbefehl erlassen worden. Das Amtsgericht Duisburg hat am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden, dass Kaykin wegen Beihilfe zum Betrug 6000 Euro Geldstrafe bezahlen soll. Gegen die Entscheidung kann Einspruch eingelegt werden, dann gibt es eine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht.

Die über Veruntreuungsvorwürfe gestolperte frühere Staatssekretärin Kaykin soll eine Geldstrafe von 6000 Euro bezahlen. Das hat das Amtsgericht Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden. Kaykin wird nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Montag vorgeworfen, 2009 als Geschäftsführerin der Ditib-Begegnungsstätte in Duisburg dem Hausmeister ein halbes Jahr lang monatlich 500 Euro schwarz gezahlt zu haben. Offiziell wären dafür 1400 Euro an Sozialbeiträgen fällig gewesen.

Weil der als geringfügig Beschäftigter gemeldete Hausmeister die Zusatzeinkünfte gegenüber dem Jobcenter verschwieg, von dem er auch Hartz-IV-Leistungen bezog, habe er sich des Betruges schuldig gemacht. Kaykin habe dazu Beihilfe geleistet. Auch der Hausmeister erhielt eine Geldstrafe. Gegen die Entscheidung kann Einspruch eingelegt werden, dann gibt es eine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht.

Das Landeskabinett hatte Kaykin auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft entlassen, als die Staatsanwaltschaft am Ende ihrer Ermittlungen im September den Strafbefehl beantragte. (dpa)