Duisburg. Zülfiye Kaykin (SPD) hat laut eines Sprechers des Duisburger Landgerichts Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn eingelegt. Die entlassene NRW-Staatssekretärin soll 2009 einen Hausmeister in einer Begegnungsstätte schwarz beschäftigt haben, als sie dort Geschäftsführerin war.

Die Affäre um die entlassene NRW-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin (SPD) könnte bald in einen öffentlichen Strafprozess münden. Kaykin habe gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn Einspruch eingelegt, sagte ein Sprecher des Duisburger Landgerichts am Montag und bestätigte damit einen Bericht von "Focus online".

Sie soll 2009 einen Hausmeister in einer Begegnungsstätte schwarz beschäftigt haben, als sie dort Geschäftsführerin war. Kaykin soll dafür 6000 Euro Strafe wegen Beihilfe zum Betrug und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zahlen.

Hausmeister soll monatlich 500 Euro schwarz erhalten haben

Düsseldorf.Das Landeskabinett hatte die 44-Jährige im September auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) entlassen, als die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl beantragte. Ein halbes Jahr lang soll der Hausmeister monatlich 500 Euro schwarz erhalten haben. Offiziell wären dafür 1400 Euro an Sozialbeiträgen fällig gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Weil der als geringfügig Beschäftigter gemeldete Hausmeister die Zusatzeinkünfte gegenüber dem Jobcenter verschwieg, von dem er auch Hartz-IV-Leistungen bezog, soll er sich des Betruges schuldig gemacht haben. Er erhielt ebenfalls einen Strafbefehl. Mit dem Einspruch Kaykins gilt ein Prozess als wahrscheinlich. Grundsätzlich sei es aber auch noch möglich, den Strafbefehl in eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage umzuwandeln, sagte ein Gerichtssprecher. (dpa)