Das Amtsgericht Hamborn hat den von der Staatsanwaltschaft im September beantragten Strafbefehl gegen die mittlerweile amtsenthobene NRW-Integrations-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Beihilfe zum Betrug erlassen. Das Gericht hat eine Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 200 Euro (6000 Euro) festgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft und ihr folgend das Amtsgericht gehen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen von Folgendem aus: Kaykin verschwieg dem zuständigen Sozialversicherungsträger im Jahr 2009 als Geschäftsführerin des Trägervereins der DiTiB-Begegnungsstätte in Marxloh die tatsächliche Höhe des Arbeitsentgelts eines Hausmeisters. Der Hausmeister war als geringfügig Beschäftigter gemeldet. Auf Veranlassung der Angeklagten oder jedenfalls mit deren Billigung erhielt er für sechs Monate jeweils zusätzlich 500 Euro sogenannten „Schwarzlohn“, insgesamt 3000 Euro in bar. Die Bargeldbeträge stammten aus einer inoffiziellen Kasse der Begegnungsstätte. Insgesamt hatte die DiTiB-Begegnungsstätte hierdurch ca. 1400 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht abgeführt.

Darüber hinaus betrog der Hausmeister, der auch Leistungen nach dem SGB II bezog, das Jobcenter, indem er den Schwarzlohn dort nicht anzeigte. Hierzu leistete Frau Kaykin durch die Schwarzlohnzahlung Beihilfe. Gegen den Hausmeister hat das Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Betruges erlassen. Gegen beide Strafbefehle kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Im Falle eines Einspruchs sieht das Gesetz eine öffentliche Hauptverhandlung über die erhobenen Vorwürfe vor.