Duisburg. . Ein 49-jähriger Hausbesitzer soll im April 2012 ein Kind mit einem Stein beworfen haben, das unerlaubt im Hinterhof seines Hauses in Duisburg-Neumühl gespielt hatte. Dafür hatte ihn das Amtsgericht bereits zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz wird vor dem Landgericht verhandelt.
Dem 49-jährigen Besitzer eines Hauses in Duisburg-Neumühl sagen zumindest einige der Mütter in der Nachbarschaft nach, dass er ein Kinderhasser sei. Am 28. April 2012 soll der Mann diesen Ruf auf brutale Weise unter Beweis gestellt haben: Er vertrieb Kinder, die unerlaubt im Hinterhof des Hauses spielten. Einen damals neun Jahre alten Jungen soll er dabei mit einem Stein beworfen und den Schüler an der Hüfte verletzt haben. In zweiter Instanz muss sich das Landgericht Duisburg seit Freitag mit dem Fall befassen.
Das Amtsgericht Hamborn hatte den in Walsum wohnenden Mann im September 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Was der nicht auf sich sitzen lassen wollte. Am Freitag beteuerte er erneut seine Unschuld. Mehrfach hätten sich Mieter wegen der Kinder bei ihm beschwert, so der 49-Jährige. So auch am Tattag. Er sei aus einem Fenster auf das Dach eines Anbaus geklettert und habe die Kinder von dort aus angeschrien. Er habe nicht geworfen.
Kind brach in Tränen aus
„Vielleicht hat sich der Junge beim Klettern über die Hofmauer verletzt“, so der Angeklagte. Das Kind, wohl vor allem von gerichtsbedingter Nervosität geschüttelt, brach im Zeugenstand in Tränen aus. „Wir haben da gespielt“, schluchzte der heute elfjährige Schüler. „Da kam er und hat geschrien.“ Die Kinder flüchteten. „Aber wir hatten unsere Jacken vergessen. Ich sollte die holen. Da hat er erst mit einem Ast, dann mit einem Stein geworfen.“ Folge: Ein schmerzhafter Bluterguss.
Die Mutter des Kindes bestätigte, dass ihr Sohn völlig aufgelöst nach Hause gekommen sei und vom Steinwurf berichtet habe.Versuche, mit dem Vermieter zu reden, endeten mit dem Herbeirufen der Polizei. „Der ließ nicht mit sich reden.“ Der Angeklagte habe vielmehr geäußert, dass man mit den Kindern noch ganz anders umgehen solle und habe eine Geste an den Hals gemacht. Andere Zeugen bestätigten das. Eine Nachbarin hatte auch gesehen, wie der Mann mit einem Ast geworfen habe. „Den Steinwurf habe ich dann aber nicht mehr gesehen.“
Der Prozess soll in knapp drei Wochen fortgesetzt werden. Dann sollen weitere Zeugen, darunter die Spielkameraden des Jungen, vernommen werden.