Duisburg. Wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurden zwei Satudarah-Mitglieder zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Sie hatten ein Sturmgewehr aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht. Von der eingelegten Berufung nahmen die Angeklagten jedoch schnell wieder Abstand.

Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz standen gestern zwei Mitglieder des Motorradclubs Satudarah vor dem Landgericht. Im März 2013 hatten der 28-jährige Serbe aus Ruhrort und der 32-jährige Kosovare aus Hochfeld im Auftrag des Duisburger Satudarah-Chefs (Spitzname: „Ali Osman“), der ab Januar wegen Drogen- und Waffenhandels vor dem Landgericht stehen wird, ein Sturmgewehr nebst rund 1200 Schuss aus den Niederlanden geholt und nach Duisburg gebracht.

Die Rocker wurden dabei allerdings von der Polizei beobachtet. Bevor sie die Waffe der russischen Marke Kalaschnikow (7,65 mm) abliefern konnten, wurden sie bei der Abfahrt von der A 40 festgenommen. Bei ihrer Vernehmung hatten die Angeklagten gestanden, dass ihnen eine Kurierfahrt nach Holland zunächst unverdächtig vorgekommen sei, da es zwischen niederländischen und dem Duisburger Chapter regen Austausch gebe. Allerdings seien sie spätestens, nachdem sie gesehen hatten, was ihnen ins Auto geladen wurde, im Bilde gewesen, worum es ging.

Berufung zurückgezogen

Die beiden Angeklagten waren dafür im August vom Amtsgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft beziehungsweise 18 Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatten sie Berufung eingelegt. Das tat auch die Staatsanwaltschaft, die der Meinung war, dass die beiden Rocker viel zu günstig davon gekommen waren.

Die Aussicht, in zweiter Instanz möglicherweise deutlich höhere Strafen zu erhalten, reizte die Angeklagten offenbar wenig. Nach kurzer Verständigung zogen beide Seiten ihre Berufungen zurück.

SEK stürmt Satudarah-Heim

Foto: Polizei
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Foto: Stephan Eickershoff / WAZ Fotopool
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