Duisburg. Zu Dauerarrest und Haftstrafen hat das Duisburger Amtsgericht die drei jungen Männer verurteilt, die den Revierförster Axel Freude am Böllertsee angegriffen haben. Der 53-Jährige hatte die Gruppe ermahnt, weil sie verbotenerweise Feuer gemacht hatten, daraufhin schlugen sie auf ihn ein.
Vor dem Amtsgericht Duisburg wurden a Donnerstag drei junge Männer verurteilt, die am 19. April an der Sechs-Seen-Platte auf eine Attacke gegen Förster Axel Freude beteiligt gewesen waren. Der Förster hatte eine Gruppe feiernder Jugendlicher ermahnt, weil sie verbotenerweise am Böllertsee Feuer gemacht hatten. Daraufhin war er von mehreren Personen angegriffen worden. Der 53-Jährige erlitt einen Nasenbeinbruch, einen Ohrknorpelabriss und zahlreiche Prellungen.
Angeklagte schoben sich Schuld zu
Vergeblich hatten zwei der Angeklagten versucht, sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe zu schieben. Am Ende bekamen alle drei verhältnismäßig deutliche Strafen. Strafen, denen das Jugendrecht bei zwei der Angeklagten allerdings enge Grenzen setzte: Zwei Großenbaumer, die zur Tatzeit noch Heranwachsende waren, wurden vom Jugendschöffengericht noch Jugendlichen gleich gestellt. Reifeverzögerungen seien nicht auszuschließen, hieß es. Da andererseits aber sogenannte schädliche Neigungen nicht festzustellen waren, blieb dem Gericht nur etwas aus dem Repertoire der sogenannten Zuchtmittel.
Ein 21-Jähriger, der zugegeben hatte, dem vor einer Übermacht fliehenden Förster ein Bein gestellt zu haben, wurde wegen Körperverletzung zu einer Woche Dauerarrest und 500 Euro Geldbuße verurteilt. Ein 20-jähriger Großenbaumer, der mit einem Kopfstoß die Feindseligkeiten gegen den 53-Jährigen eröffnet hatte, muss vier Wochen in Arrest. In das Urteil floss auch die Strafe für einen Faustschlag ein, den der Heranwachsende in einer Kneipe in Düsseldorf gesetzt hatte. Da er obendrein bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt worden war, muss er auch seinen Führerschein abgeben.
Attacke blieb unbewiesen
Dem einzigen erwachsenen Angeklagten (22), einem Neudorfer, konnte zwar nachgewiesen werden, dass er bei anderer Gelegenheit im Rahmen einer privaten Feier zugeschlagen hatte. Eine Attacke auf den Förster blieb unbewiesen. Da der 22-Jährige - aber ebenso wie zahlreiche andere junge Leute am Tatort - den blutenden und bewusstlosen Förster einfach sich selbst überlassen hatte, ging das Gericht von unterlassener Hilfeleistung aus. Der bereits mehrfach vorbestrafte und unter Bewährung stehende junge Mann muss für acht Monate hinter Gitter.
Deutliche Worte fand der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts für die Tat: „Egal wer geschlagen hat: Es ist erschreckend, wie Jugendliche unter Alkohol mutieren. Sobald Amtspersonen auf betrunkene Jugendliche treffen, gibt es keinen Respekt mehr.“ Polizisten, Feuerwehrleute oder eben Förster sähen sich brutalen Attacken ausgeliefert. „Ein erwachsener Mann wird zusammengeschlagen und einfach liegen gelassen. Und alle sehen zu.“