Lebenslange Haft wegen Mordes, so lautete gestern das Urteil gegen einen 41-jährigen Rheinhauser. Der Angeklagte nahm es ohne sichtbare Regung entgegen. Am frühen Morgen des 5. Juli hatte er seine 38-jährige Freundin in der gemeinsamen Wohnung an der Feldstraße mit dem Gürtel eines Bademantels erwürgt.
Ein Psychiater hatte zum Ende des viertägigen Prozesses sein Gutachten vorgetragen: Es gebe keine Anhaltspunkte für schuldmindernde Faktoren beim Angeklagten.
Der Staatsanwalt hatte keinen Zweifel daran, dass es sich um Mord gehandelt habe. Die Frau habe sich vor dem Spiegel frisiert, als ihr der Angeklagte den Gürtel blitzschnell um den Hals schlang und mit aller Kraft zuzog. Aufgrund der Tatsache, dass das Paar kurz zuvor noch Sex hatte, habe die Frau keinen Angriff erwartet und auch keine Chance mehr zur Gegenwehr gehabt.
Der Verteidiger plädierte auf Totschlag. Schließlich hätten Täter und Opfer nach dem Sex erst Kaffee getrunken und sich gestritten - wie so oft in den Wochen zuvor. Die Frau hatte dem Angeklagten ein Ultimatum zum Auszug gesetzt, das sie unmittelbar vor der Tat dramatisch verkürzte.
Die Kammer schloss sich der rechtlichen Würdigung der Anklagevertretung an. Aus objektiver wie subjektiver Sicht bestehe kein Zweifel, dass es sich bei dem Geschehen, dass der Angeklagte selbst geschildert hatte, um einen Heimtücke-Mord handele, so die Richter. Aufgrund der Gesamtsituation habe die Frau nicht von einem Angriff ausgehen können. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit der 38-Jährigen bewusst ausgenutzt.
Nach der Tat hatte der 41-Jährige Selbstmordgedanken mit Rücksicht auf die Tochter des Opfers wieder verworfen. Die Neunjährige sollte nicht zwei Tote finden, wenn sie erwachte. Er drapierte die Leiche der 38-Jährigen so im Bett, dass es aussehe, als wenn sie noch schliefe. Dann weckte er das Kind, brachte es zur Schule und stellte sich der Polizei. Aufgrund der Tat befindet sich das Mädchen heute in psychologischer Behandlung.