Duisburg.

Am Morgen des 5. Juli meldete sich ein polnischsprachiger Besucher an der Pforte des Polizeipräsidiums. Nachdem sich endlich jemand gefunden hatte, der Polnisch verstand, stellte sich zur Überraschung der Polizeibediensteten heraus, dass der Mann mitteilen wollte, er habe soeben seine Freundin getötet. Seit gestern steht der 41-Jährige nun wegen Mordes vor dem Landgericht.

Die Anklage wirft ihm vor, gegen 4.30 Uhr seine 38-jährige Lebensgefährtin heimtückisch getötet zu haben, indem er der an einem Schminktisch sitzenden Frau den Gürtel seines Bademantels um den Hals legte und mit aller Kraft zuzog.

Eine Tat, die der Angeklagte zum gestrigen Prozessauftakt mehr oder weniger auch so einräumte. Er habe seit 2009 eine lose Beziehung zu der Frau gehabt, berichtete er. Damals seien sowohl sie wie er selber noch anderweitig liiert gewesen. Als er 2012 ihre Wohnung renovierte, habe man spontan den Entschluss gefasst, zusammen zu ziehen.

Doch das anfangs harmonische Zusammenleben habe sich bald problematisch gestaltet. Nicht zuletzt deshalb, weil sich eine gute Freundin seiner Lebensgefährtin immer häufiger in die Beziehung eingemischt habe. Seine Freundin habe ihm schließlich ein Ultimatum zum Auszug gesetzt und dies am Tag vor der Tat von drei Monate auf zwei Wochen verkürzt.

Bei der Polizei gestellt

Am Morgen des Tattages habe man noch Sex gehabt. Danach habe sie ihm gedroht, ihm Leute auf den Hals hetzen zu wollen, wenn er nicht bald ausziehe. „Sie wollte mich noch beleidigen. Aber das hat sie nicht mehr geschafft, weil sie da schon den Gürtel um den Hals hatte“, so der Angeklagte. „Ich habe erst losgelassen als sie blass wurde und die Augen schloss.“

Nach der Tat habe er sich umbringen wollen. Dann aber mit Rücksicht auf die neunjährige Tochter der Frau darauf verzichtet. „Sie sollte nicht zwei Tote finden, wenn sie aufwacht.“ So habe er die Leiche so drapiert, dass es für das Kind aussehe, als wenn seine Mutter schliefe. Er habe das Mädchen zur Schule gebracht und sich dann bei der Polizei gestellt.

Für das Verfahren sind mehrere weitere Verhandlungstage vorgesehen.