Duisburg. Ein Duisburger wurde vom Landgericht zur einer unbefristeten Unterbringung in eine geschlossene Psychiatrie verurteilt - Das Urteil ist nicht überraschend. Im gesamten Prozess ging es um die Frage, ob der Angeklagte einzuweisen sein. Im April hatte er seine Mutter mit rund 70 Messerstichen getötet.

Mit der Verurteilung zu einer unbefristeten Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 23-jährigen Duisburger. Am 3. April hatte er seine 52-jährige Mutter, die mit ihm gemeinsam in einer Wohnung in Rahm lebte, mit rund 70 Messerstichen getötet.

Das Urteil war alles andere als eine Überraschung. Von vorne herein war es in dem Sicherungsverfahren nur um die Frage gegangen, ob der Beschuldigte einzuweisen sei. Die Schwurgerichtskammer hatte am Ende des mehrtägigen Verfahrens keinen Zweifel daran, dass der psychisch gestörte junge Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte.

Geplagt von Wahnvorstellungen und Drogenentzug hatten ihm am Tattag Stimmen befohlen, die blutige Tat zu begehen. Eher zufällig war die eigene Mutter zum Opfer geworden. Es hätte auch schon zuvor wildfremde Menschen auf der Straße treffen können, so die bittere Erkenntnis des Prozesses.

Verurteilung wegen Mordes gefordert

Zweifel an der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten hatten lediglich den Nebenklagevertreter geplagt. Der Rechtsanwalt, der mehrere Verwandte der Getöteten vertrat, hatte entsprechende Gutachten zweier psychiatrischer Sachverständiger in Frage gestellt und eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.

Die Richter teilten diese Bedenken nicht. Sie folgten mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die beide von Schuldunfähigkeit ausgingen und aufgrund der Wiederholungsgefahr zum Schutz der Allgemeinheit eine Unterbringung des 23-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung gefordert hatten.