Duisburg. Ein geringeres Strafmaß aufgrund seiner psychischen Störung erwartet womöglich den jungen Mann aus Duisburg-Rahm, der im April seine Mutter erstochen hatte. Ein nun dem Richter vorgelegtes Gutachten spricht dem Täter seine Schuldfähigkeit ab. Er leidet unter Psychosen und war zudem drogenabhängig.

Vor dem Landgericht wurde gestern der Prozess gegen eine 23-jährigen Mann aus Rahm fortgesetzt. Am 3. April tötete er seine 52-jährige Mutter in der Wohnung, die beide gemeinsam bewohnten, durch 70 Messerstiche.

Daran, dass der Angeklagte die Tat beging, bestehen keine Zweifel. Kurz danach hatte sich der 23-Jährige selbst bei der Polizei gestellt und ein Geständnis abgelegt. Gegen Ende des mehrtägigen Prozesses steht nun die Frage im Mittelpunkt, was mit dem Angeklagten geschehen soll. In diesem Zusammenhang kommt den psychiatrischen Gutachtern, die gestern ihre Erkenntnisse vortrugen, zentrale Bedeutung zu.

Spannungen zwischen Mutter und Sohn

Danach leidet der Angeklagte unter einer komplexen Persönlichkeitsstörung. Psychotische Schübe, in denen es zumindest kurz vor der Tat zu Halluzinationen kam, bewirken Angstzustände und Aggressionen. Dass der 23-Jährige zudem in den vergangenen Jahren immer wieder exzessiv mit Drogen experimentierte, machte seinen Zustand nicht gerade besser.

In den Wochen vor der Tat hatte der Angeklagte große Mengen eines flüssigen Rauschmittels konsumiert, das auch als „liquid Ecstasy“ bekannt ist. Zur Tatzeit war er auf Entzug, weil seine Mutter die große Flasche mit der Droge ausgekippt hatte. Es sei möglich, dass durch den Entzug ein akuter Schub ausgelöst worden sei, so ein Gutachter.

Spannungen zwischen Mutter und Sohn kamen hinzu. Immer wieder, so hatte es der Angeklagte selbst berichtet, sei es zum Streit gekommen, weil sie ihm Vorhaltungen machte, wenn er einmal mehr in Depressionen versank und sich vor dem Fernseher und Computer einigelte, statt an seine Ausbildung zu denken.

"Fürsten der Finsternis" forderten zu Verbrechen auf

Die Sachverständigen kamen zu dem Schluss, dass der Angeklagte bei Begehung der blutigen Tat schuldunfähig war. Sie empfahlen die Unterbringung des 23-Jährigen in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass der Angeklagte weitere schwere Straftaten begehe. Der Polizei hatte er berichtet, dass die geheimnisvollen Fürsten der Finsternis, die ihm die Tat eingeflüstert hatten, ihn bereits zuvor zu ähnlichen Verbrechen aufgefordert hatten. Offenbar war es mehr oder weniger Zufall, dass es keine wildfremden Menschen auf offener Straße traf.

Die Schlussvorträge und ein Urteil des Schwurgerichts werden am kommenden Montag erwartet.