Duisburg. Nach einer Gesetzesänderung sollen die Wahlen von Oberbürgermeister und Stadtrat künftig wieder zeitgleich stattfinden. In Duisburg ist das aber erst 2025 der Fall. Einen neuen OB können die Duisburger damit erst 2018 wählen. Für Sören Link gilt die volle sechsjährige Amtszeit.
In Duisburg wird es definitiv keine vorgezogene Oberbürgermeister-Wahl zum Termin der Kommunalwahl im Mai 2014 geben. Sören Link (SPD) zählt nicht zum Kreis der Stadtoberhäupter, die 2009 gewählt wurden und sich im nächsten Jahr vorzeitig ein Jahr früher zur Wiederwahl stellen können, um künftig nach der veränderten Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen und OB-Wahlen ab 2020 wieder zeitgleich laufen zu lassen. Das hatte die rot-grüne Landesregierung beschlossen und damit die zeitliche Trennung beider Wahlen aus schwarz-gelben Regierungszeiten wieder aufgehoben.
Ausnahmsweise sechsjährige Amtszeit ab 2014
Link wurde erst nach der Abwahl Sauerlands 2012 zum OB gewählt, so dass für ihn laut Gemeindeordnung die volle sechsjährige Amtszeit bis 2018 gilt, so die Stadt. Bei der nächsten Duisburger OB-Wahl 2018 soll dann aber eine längere, siebenjährige Amtszeit gelten – bis 2025. Erst dann kommt es damit in Duisburg wieder zu einer gemeinsamen Wahl von Rat und Oberbürgermeister an einem Sonntag.
Der Rat wird im kommenden Jahr ausnahmsweise im ganzen Land für eine sechsjährige Legislaturperiode bis 2020 gewählt. Dann gilt wieder die fünfjährige Amtszeit.