Duisburg. Der Schadenersatzprozess, den die Gebag im Zusammenhang mit dem Debakel rund um die Erweiterung des Museums Küppersmühle, gegen den ehemaligen Beigeordneten Jürgen Dressler führt, verzögert sich weiter. Nun muss sich das Landgericht mit einem Befangenheitsantrag beschäftigen.

Die Gebag geht im Zusammenhang mit dem Debakel rund um den geplanten Ausbau des Museums Küppersmühle am Innenhafen zivilrechtlich gegen ihre ehemaligen Vorstände vor. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dietmar Cremer wurde vom Gericht zu Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt. 5,75 Millionen Euro soll Marianne Wolf-Kröger laut erstinstanzlichem Urteil an ihren früheren Arbeitgeber zahlen.

Da nimmt sich die eine Million, die die Gebag vom dritten Vorstandsmitglied fordert, geradezu bescheiden aus. Doch der Prozess gegen Jürgen Dressler verzögert sich. Derzeit blockiert ein Befangenheitsantrag gegen die mit der Sache befasste 5. Kammer für Handelssachen das Verfahren. Anlass ist ein prominentes Mitglied, das in gleich zweifacher Hinsicht von der Klage persönlich betroffen sein könnte: Benno Lensdorf.

Bürgermeister Lensdorf ist Mitglied der Gerichtskammer

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Der CDU-Mann ist Bürgermeister der Stadt Duisburg. Und gegen die wurde im Zusammenhang mit der Klage gegen Dressler ebenfalls der Streit verkündet. Dressler war damals schließlich Beigeordneter und städtischer Vertreter im Vorstand der Stadt-Tochter Gebag. Denkbar also, dass die Klage am Ende nicht an ihn persönlich, sondern an die Stadt gerichtet werden müsste. Doch Lensdorf könnte in noch stärkerer Weise vom Streitgegenstand betroffen sein, war er doch bis Herbst 2009 Mitglied im Aufsichtsrat der Gebag, dem gerichtlicherseits ebenfalls schon bescheinigt worden war, sich bei dem ruinösen Projekt Küppersmühle nicht gerade mit Ruhm bekleckert zu haben.

Ausgerechnet Sparkassen-Chef Tomalak sitzt in der Vertreter-Kammer

Um Missverständnissen vorzubeugen: Lensdorf sollte den Streit zwischen Gebag und Jürgen Dressler nicht mitentscheiden, war nicht für die Sitzung vorgesehen. Es gibt allerdings Rechtsmeinungen, die auch eine Beeinflussung von Kollegen in der Kammer für möglich halten. Andere Kommentierungen sehen das ganz anders, weil Handelsrichter nun eben nicht wie Berusfrichter ständig in einem Gebäude zusammenarbeiten und wenig Berührungspunkte haben. Auf die mögliche Interessenkollision hatte die Kammer die streitenden Parteien übrigens selbst hingewiesen.

Über den Befangenheitsantrag muss nun laut Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts die 6. Kammer für Handelssachen entscheiden. Was die Sache nicht gerade einfacher macht: Mitglied dieser Kammer ist als Handelsrichter der Sparkassen-Vorstandsvorsitzende Hans-Werner-Tomalak. Dessen Unternehmen ist nicht nur finanziell kräftig involviert, sondern war auch maßgeblich an der Ablösung des Gebag-Vorstandes beteiligt und mit Claus-Robert Witte sitzt ein Sparkassen-Vorstand nun auch dem Aufsichtsrat der Gebag vor.

Die Urteile gegen Dietmar Cremer und Marianne Wolf-Kröger sind übrigens noch nicht rechtskräftig. Beide legten Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein, Wolf-Kröger gerade erst vor wenigen Tagen.