Duisburg. . Marianne Wolf-Kröger ist wegen Verletzung ihrer Pflicht als Vorstandsmitglied fristlos aus dem städtischen Tochterunternehmen gekündigt worden. Nun muss sie 5,75 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Wolf-Kröger hatte vergeblich versucht, einen maroden Stahlkubus zu retten und dort Millionen investiert.

Marianne Wolf-Kröger, ehemaliges Vorstandsmitglied der Gebag, muss im Zusammenhang mit dem Debakel beim Erweiterungsbau für das Museum Küppersmühle am Innenhafen 5,75 Millionen Euro Schadenersatz an ihren früheren Arbeitgeber bezahlen. Dazu verurteilte sie gestern das Landgericht Duisburg.

Grobe Pflichtverletzung

Wegen Verletzung ihrer Pflicht als Vorstandsmitglied war Wolf-Kröger im Dezember 2011 fristlos aus dem städtischen Tochterunternehmen und dessen Vorstand hinausgeworfen worden. Dagegen hatte sie geklagt. Die Gegenklage hatte nicht lange auf sich warten lassen: Die Gebag bezifferte den Schaden, den Wolf-Kröger beim Museumsausbau zu verantworten habe, auf 5,75 Millionen Euro.

Die 1. Kammer für Handelssachen gab der Gebag am Donnerstag in praktisch allen Punkten Recht. Die fristlose Entlassung sei berechtigt gewesen, da Marianne Wolf-Kröger ihre Sorgfaltspflicht grob verletzt habe. Im Rahmen von Versuchen, den maroden Stahlkubus, der auf das Museum aufgesetzt werden sollte, noch zu retten, habe sie im Jahr 2010 ein zweites Unternehmen in eine verantwortliche Position bei der Sanierung gehievt. Wolf-Kröger sei durch ihre Handlungsweise Zahlungsverpflichtungen für die Gebag eingegangen, ohne die Folgekosten zu überblicken.

Finanzierung des Projektes nicht geklärt

Für die Höhe des Schadenersatzes, den die ehemalige Führungskraft nun zahlen soll, spielt ein anderer Aspekt die Hauptrolle: Anfang März 2009 war die Gebag in die Bauverpflichtung für die Museumserweiterung gegenüber den Sponsoren geraten.

Entgegen anderslautender Forderungen des Aufsichtsrates hatte der Gebag-Vorstand die Finanzierung des Projektes nicht geklärt. Die Frist für die Möglichkeit, vom Vertrag für das Projekt zurückzutreten, verstrich ungenutzt.

Ein Fehler, der die Gebag am Ende mehr als 40 Millionen Euro kostete. Wolf-Krögers Rechtfertigungsversuch, sie sei zu diesem Zeitpunkt erst seit drei Wochen Mitglied im Vorstand gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. In der Haftung stehe ein Vorstandsmitglied vom ersten Tag an.

Bereits im Juni hatte eine andere Kammer für Handelssachen des Landgerichts in diesem Zusammenhang den ebenfalls fristlos entlassenen Gebag-Vorstandschef Dietmar Cremer zur Zahlung einer Schadenersatzsumme in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt. Auch ihm hatten die Richter grobe Pflichtverletzung bescheinigt. Cremer legte inzwischen gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung ein. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.