Duisburg. Der Rat in Duisburg entscheidet am 8. Juli über den Fortgang beim Küppersmühlen-Bau. Ganz zufrieden sind die städtischen Rechnungsprüfer mit dem Kompromiss nicht. Aber sie wissen auch, wie kritisch die Lage für die Gebag ist, sollte sie nicht aus der Pflicht zum Weiterbau entlassen werden.
Nein, ganz zufrieden sind die städtischen Rechnungsprüfer nicht mit dem Kompromiss, den die Gebag beim Dauerbrenner Museum Küppersmühle ausgehandelt hat und der am 8. Juli vom Stadtrat abgesegnet werden soll. Aber angesichts der finanziellen Belastungen, der die Gebag ohne Vergleich ausgesetzt ist, wissen auch die Rechnungsprüfer, wie kritisch die Lage für die städtische Wohnungsbaugesellschaft ist, sollte sie nicht aus der Pflicht zum Weiterbau entlassen werden.
In ihrem inzwischen sechsten Bericht zum Küppersmühlen-Debakel bemängeln die Prüfer, dass die bisherigen Gebag-Einnahmen aus dem Gewerbeteil der Küppersmühle in Höhe von 500.000 Euro beim angestrebten Vergleich nicht berücksichtigt werden.
Beim Verkaufswert gehen die Meinungen auseinander
Weiter monieren die Rechnungsprüfer, dass das Ehepaar Ströher bereits 30 Prozent weniger für die Erweiterungsfläche an Philosophenweg/Stresemannstraße gezahlt hat, weil eine Verpflichtung zur musealen Nutzung vorlag, die nun ohne Gegenwert aufgehoben werden soll. Und auch über die richtige Bilanzierung des Verkaufswerts der Küppersmühle gibt es abweichende Meinungen.
Der Verkauf der Küppermühle für 11,5 Millionen Euro an das Sammler-Ehepaar Ströher berücksichtigt nach Ansicht des RPA nicht, dass die Gebag unter ungünstigen Umständen bis zu 4,7 Millionen Euro an Fördermitteln zurückzahlen muss. Deshalb sei das von der Gebag bilanzierte Anlagevermögen in Höhe von 16,5 Millionen Euro eine realistischere Größe.
Letztlich, zu diesem Schluss kommen die Rechnungsprüfer, müssen der Rat der Stadt als Gesellschafter und der Aufsichtsrat der Gebag die Entscheidung treffen, ob der Vergleichsvorschlag mit den Sponsoren abzuschließen sei.
Warum der frühere Gebag-Vorstand ohne ausreichende Beteiligung des Aufsichtsrat dermaßen ungünstige Verträge abgeschlossen hat, die zusätzlich durch Fehler bei der Umsetzung und durch mangelhafte Bauorganisation die Gebag fast in die Insolvenz getrieben habe, bleibe auch dem RPA „ein Rätsel“.