Duisburg. In Duisburg steht ein Familienvater wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material vor Gericht. Der Angeklagte will das illegale Bildmaterial nur zur Beweissicherung gespeichert haben. Seine Ehefrau bestätigt die seltsame Geschichte. Das Beweismaterial soll nun genau überprüft werden.

Wegen Besitzes von Kinderpornografie muss sich seit Donnerstag ein 31-jähriger Meidericher vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten. Im Juli 2009 soll der Familienvater an drei aufeinander folgenden Tagen 338 Bilddateien von einer einschlägigen Internetseite heruntergeladen haben. Bei einer Hausdurchsuchung anderthalb Jahre später fanden sich zudem Spuren, die den Schluss nahe legen, dass 72 weitere Bilder später am selben Computer geöffnet wurden.

Der Angeklagte wartete mit einer seltsamen Entschuldigung auf: „Ich bin beim Surfen im Internet zufällig auf die Seite gestoßen.“ An der Adresse sei zuvor nicht zu erkennen gewesen, was ihn erwartete: Bilder, die Sex mit Klein- und Kleinstkindern zeigten.

Der Mann - selbst Vater von drei Kindern - will sich mit seiner Ehefrau beraten haben. Gemeinsam habe man den Entschluss gefasst, so viel Material wie möglich zu sichern, um es der Polizei zu übergeben. „Wir haben nur überlegt, wie man solchen Perversen das Handwerk legen kann. Und nun sitze ich selbst hier.“ Die 31-jährige Ehefrau bestätigte diese Version im Zeugenstand: „Wir haben uns dann später gefragt, ob wir uns nicht schon strafbar gemacht hatten.“

Nach einer Recherche im Internet sei man genau zu diesem Schluss gekommen und habe sich nicht zuletzt aus Angst vor eventuellen Maßnahmen des Jugendamtes doch nicht bei der Polizei gemeldet, sondern alles gelöscht. Um so überraschter war das Paar, als im Februar 2011 die Polizei zu einer Hausdurchsuchung anrückte. Bei einer Fahndung in Süddeutschland gegen die Urheber der abstoßenden Bilder waren Ordnungshüter auch auf die elektronische Adresse des Meiderichers unter den Besuchern der Seite gestoßen.

Weiteres Material vom USB-Stick oder einer externen Festplatte?

Eine Polizeibeamtin berichtete, dass im Computer nur Internetzugriffe an den fraglichen drei Tagen festzustellen gewesen seien. Es habe weder vorher nach danach ähnliche Kontakte des Angeklagten gegeben. Allerdings legten die Spuren 72 weiterer Bilddateien nahe, dass weiteres einschlägiges Material aus einer externen Quelle - möglicherweise von einem USB-Stick oder einer externen Festplatte - auf dem Computer des 31-Jährigen gesichtet worden sei.

Die Verteidigung zweifelt genau diese Schlussfolgerung an: Alles belastende Material, das bei dem bislang unbescholtenen Mandanten gefunden wurde, stamme nur aus einer Quelle, so der Anwalt. Die Strafrichterin vertagte das Verfahren. Bis zur Fortsetzung des Verfahrens am 23. Oktober soll das Beweismaterial nun noch einmal genau unter die Lupe genommen werden.