Duisburg. .
Wegen Besitzes kinderpornografischer Bilder musste sich ein 56-jähriger Rheinhauser vor der Strafrichterin verantworten. Ein schwieriges Verfahren: Der Angeklagte ist taubstumm. Die Hilfe eines Dolmetschers für die Gebärdensprache brachte nur bedingt weiter, denn auch die intellektuelle Leistungsfähigkeit des 56-Jährigen, der als Kleinkind an einer Hirnhautentzündung erkrankte, ist begrenzt.
Da er nicht viele soziale Kontakte habe, chatte er viel im Internet, berichtete der 56-Jährige. Sein Bruder habe ihm den Computer so eingestellt, dass er nur einschalten und ein paar Symbole anklicken müsse, um im Live-Chat mit anderen Taubstummen anzukommen. Dort läuft die Kommunikation fast ausschließlich über Kamera und Bildschirm, von Angesicht zu Angesicht.
Angeklagter brachte Computer selbst zur Polizei
Ein Polizeibeamter berichtete, dass auf dem Computer des Angeklagten mehrere einschlägige Bilddateien gefunden worden waren. Wie sie dort hingekommen waren, blieb allerdings fraglich. Für die Unschuld des Angeklagten sprach die Aufdeckung des Falles: Nachdem der Bruder die Bilder bei einer Reparatur entdeckt hatte, packten die beiden Männer den PC, brachten ihn zur Polizei.
Belastet wurde der 56-Jährige ausgerechnet nur vom eigenen Bruder: Der 51-Jährige gab an, er habe zwei Videofilme vor dem Löschen in einem persönlichen Ordner des Angeklagten gefunden. Der Strafrichterin reichte das als Beweis. Sie verurteilte den bislang nicht vorbestraften 56-Jährigen zu zwei Monaten Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Verteidiger kündigte Berufung an.