Mülheim/Duisburg. Dass ihn Messerstiche in den Rücken getroffen hatten, begriff ein Duisburger wohl nicht gleich. Er saß jedenfalls auf einer Parkbank, hatte das Handy am Ohr und wollte sich beim Telefonieren nicht stören lassen. Jetzt steht der Mann, der ihn angriff, vor Gericht. Es ist ein 31-jähriger Mülheimer.

Eine Person liege verletzt im Kantpark in der Duisburger City, teilte ein Anrufer der Polizei am 1. April mit. Der Verletzte lag allerdings nicht, sondern saß auf einer Bank, telefonierte – und wollte sich nicht von Polizei und Sanitätern stören lassen. Dass ihn zwei Messerstiche in den Rücken getroffen hatten, von denen einer die Lunge durchdrang, begriff der Mann offenbar erst später. Als mutmaßlicher Täter muss sich nun ein 31-jähriger Litauer aus Mülheim vor dem Landgericht Duisburg verantworten.

Im Rahmen eines Streites soll der Angeklagte den 37-Jährigen attackiert haben. Der Verletzte brachte sich vor weiteren Stichen hinter einem Baum in Sicherheit und der Angeklagte soll von ihm abgelassen haben, nachdem ein bislang unbekannter Begleiter ihn dazu aufgefordert hatte.

Erste Anklage wegen Mordversuchs

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen versuchten Mords erhoben. Doch die Schwurgerichtskammer gelangte zur Auffassung, dass angesichts der Tatumstände von einem Rücktritt des 31-Jährigen vom Tötungsversuch auszugehen sei. Sie verwies den Fall als gefährliche Körperverletzung an eine allgemeine Strafkammer.

Der Mülheimer beantwortete die Anklage mit Schweigen. Sein Verteidiger kündigte allerdings an, dass sein Mandant sich zu einem späteren Zeitpunkt zur Sache äußern wolle. Möglicherweise sei er dann auch mit einer psychiatrischen Begutachtung einverstanden, die er bislang verweigerte.

Fall spielt im Drogen-und Alkoholiker-Milieu

Klar ist: Der Fall spielt im Drogen- und Alkoholiker-Milieu, welches sich – zum Leidwesen vieler Kritiker – mitten in Duisburg rund ums Lehmbruck-Museum etabliert hat. Und weil das so ist, strotzen die Beteiligten nicht gerade vor Redseligkeit...

Für das Verfahren sind übrigens noch zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.

Auch der Geschädigte wollte im Zeugenstand nicht mehr viel sagen, nachdem ihm klar geworden war, dass er dazu möglicherweise Einblick in seine Drogengeschäfte hätte geben müssen. Hintergrund der Tat soll ein Streit um Geld sein: Der Geschädigte, der damals im Gefängnis saß, soll dem Angeklagten 50 Euro geschickt haben, um Schulden zu bezahlen. Das Geld aber soll nie angekommen sein.