Duisburg.
Mit großer Spannung waren in dem Verfahren gegen einen 23-jährigen Rahmer die Schlussvorträge erwartet worden. Am 3. April hatte er in der gemeinsamen Wohnung seine 52-jährige Mutter mit rund 70 Messerstichen getötet. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten gestern die unbefristete Unterbringung des Beschuldigten in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Der Nebenklägervertreter forderte dagegen eine Verurteilung wegen Heimtücke-Mordes.
In Übereinstimmung mit entsprechenden Gutachten mehrerer Sachverständiger waren sich der Staatsanwalt und die beiden Verteidiger am Ende des mehrtägigen Verfahrens in ihren Plädoyers einig: Der 23-Jährige leide unter einer komplexen Persönlichkeitsstörung, die in Verbindung mit Drogenkonsum einen psychotischen Schub ausgelöst habe.
Als der Beschuldigte mit mehreren Messern auf seine Mutter einstach, sei er nicht Herr seiner Sinne gewesen, sondern den Anweisungen von Stimmen gefolgt, die sein Wahn erzeugte. Der Beschuldigte sei unzurechnungsfähig gewesen und könne daher nicht zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden, so die übereinstimmende Meinung von Anklagevertretung und Verteidigern. Da ohne überwachte Therapie eine weitere Gefahr für die Allgemeinheit bestehe, komme nur die Unterbringung in Betracht.
Urteil erst in einer Woche
Ganz anders sah das der Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Verwandten der Getöteten. Die Sachverständigen hätten selbst eingeräumt, dass sie die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Beschuldigten nicht überprüft hätten. Der Nebenklägeranwalt ging davon aus, dass der 23-Jährige den Tod seiner Mutter geplant und heimtückisch umgesetzt habe. Er forderte eine Verurteilung wegen Mordes. Für den Fall, dass das Gericht nicht doch noch zu dem Schluss komme, dass der Beschuldigte nur eingeschränkt schuldfähig gehandelt habe, bedeute dies zwangsläufig eine Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe, so der ehemalige Richter.
Überraschend verkündete die Schwurgerichtskammer am Montag noch kein Urteil. Man benötige Zeit, um den komplexen Sachverhalt abschließend zu prüfen, begründete der Vorsitzende. Der Spruch des Schwurgerichts soll nun erst am kommenden Montag verkündet werden.