Duisburg. Bei einem Ehestreit griff ein 46-Jähriger in Hamborn zu einem Messer mit 22 Zentimeter Klingenlänge und verletzte seine 31-jährige Frau lebensgefährlich. Das Landgericht verurteilte ihn am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft.

Nach knapp zehn Jahren Ehe war die Beziehung zwischen dem 46-jährigen Bürgerkriegsflüchtling aus Sri Lanka, der seit 1992 in Deutschland lebt, und seiner ihm von der Familie vermittelten Gemahlin zerrüttet. Als er mitbekam, wie sie einer Bekannten am Telefon erzählte, dass sie sich von ihm scheiden lassen wolle, verlor der Mann die Beherrschung.

In der gemeinsamen Wohnung in Duisburg-Hamborn kam es am 19. Mai zu einem heftigen Ehestreit. Der 46-Jährige zog ein Messer mit einer 22 Zentimeter langen Klinge und verletzte seine 31-jährige Ehefrau lebensgefährlich. Deswegen musste er sich jetzt vor dem Landgericht verantworten. Der Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Messer blieb in der Brust stecken

Der erste Stich drang in die Brust der Frau, ohne wichtige Organe zu verletzen. Das Messer blieb stecken. Der Täter zog es wieder heraus. „Ich wollte sie nicht töten, sondern ihr nur weh tun“, so der Angeklagte. Deshalb habe er keine weiteren Stiche gegen Brust und Bauch geführt, sondern zwei Mal ins linke Bein der 31-Jährigen gestochen.

Das verursachte allerdings die schwerste Verletzung: Eine Hauptschlagader wurde getroffen. Dank der Bemühungen des Angeklagten kam ärztliche Hilfe rechtzeitig. Zwei Monate lag die Frau im Krankenhaus, musste mehrfach operiert werden und läuft bis heute an Krücken. Sie leidet aber auch an den psychischen Folgen der Tat. Ebenso wie die zwei gemeinsamen Kinder, die zur Tatzeit in der Wohnung waren.

Der Angeklagte zeigte sich geständig

Für den Fall eines glaubhaften Geständnisses hatten die Verfahrensbeteiligten bereits am ersten Verhandlungstag eine Strafrahmenvereinbarung geschlossen. Dass das Gericht am Ende tatsächlich an der untersten Grenze blieb, verdankte der Angeklagte seinem Geständnis, dass die Richter ausdrücklich als rückhaltlos und umfassend bezeichneten.

„Mancher Angeklagte kündigt ein Geständnis an und bereitet uns dann doch Probleme“, betonte der Vorsitzende. „Es muss sich bemerkbar machen, wenn jemand ein Geständnis tatsächlich so ablegt, dass nichts verborgen bleibt.“