Duisburg.
Für einen bürgerfreundlichen Umgang mit Bürgerbegehren plädiert die Duisburger FDP und hat nun einen Antrag zur nächsten Stadtratssitzung im November gestellt. Die Liberalen möchten gerne, dass künftig Bürgerbegehren nach „niedersächsischem Vorbild“ gehandhabt werden.
Im Nachbarbundesland können die Initiatoren von Bürgerbegehren beantragen, dass der Hauptausschuss des Rates oder der Rat selbst unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden und nicht erst nach der Einreichung der notwendigen Unterschriftenzahl.
Erfolgreiche Sauerland-Abwahl 2011
In den vergangenen Jahren gab es insgesamt sieben verschiedene Bürgerbegehren in Duisburg. Davon waren lediglich in zwei Verfahren die Voraussetzungen erfüllt, einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Das erste war in 2007 der Bürgerentscheid zum Erhalt des Freibades Toeppersee. Doch beim anschließend notwendigen Urnengang gaben lediglich 36.458 der wahlberechtigten Duisburger gaben ihre Stimme ab. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 9,84 Prozent. Für einen erfolgreichen Entscheid hätten mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen müssen, die dann mehrheitlich mit „Ja” hätten stimmen müssen.
Anders sieht es beim zweiten erfolgreichen Bürgerentscheid aus: Der Abwahl von OB Sauerland im Jahr 2011. Hier sammelten die Initiatoren genügend Unterschriften und auch beim anschließenden Urnengang sprachen bei einer Wahlbeteiligung von 41,6 Prozent 85 Prozent für die Abwahl aus.
"Durch eine Vorprüfung wären Fehler vermeidbar"
Das letzte Verfahren war in 2012 das Bürgerbegehren Wambachsee, dass im Rat als unzulässig zurückgewiesen wurde, aber inzwischen durch einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf abgeschlossen werden konnte.
Aus Sicht vieler Initiatoren viel Aufwand für nichts, denn alle Initiativen hatten vorher wochenlang Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt und scheiterten oft an Formalien. „Die ehrenamtlich tätigen Bürgerbegehrensinitiatoren und zahlreiche Bürger und Bürgerinnen werden dann verärgert und fühlen sich von Politik und Verwaltung nicht ernst genommen. Durch eine Vorprüfung wären solche Fehler und die Folgen vermeidbar“, begründet die FDP ihren Vorstoß.