Duisburg. Mehrfach soll ein 46 Jahre alter Duisburger mit einem 22 Zentimeter langen Messer auf seine Ehefrau eingestochen haben. Die 31-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Die Anklage geht von gefährlicher Körperverletzung aus. Der Angeklagte hat die Bluttat bereits gestanden.

Mit einem blutig endenden Ehestreit muss sich seit gestern das Landgericht am König-Heinrich-Platz auseinander setzen. Am 19. Mai verletzte ein 46-jähriger Tamile seine Ehefrau (31) in der gemeinsamen Wohnung in Hamborn durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich schwer. Die Anklage geht von gefährlicher Körperverletzung aus.

Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage, trafen die Schwurgerichtskammer, die Staatsanwältin, der Verteidiger und der Angeklagte eine Absprache: Für den Fall eines glaubhaften Geständnisses soll das Urteil zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren liegen.

Langatmig und weinerlich

Doch es entpuppte sich als ausgesprochen schwierig, dem langatmig erzählenden Angeklagten das Geständnis auch zu entlocken. Nachdem das Gericht zunächst versucht hatte, den unaufhörlich weinenden 46-Jährigen die Vorgeschichte und die Tat selbst erzählen zu lassen, griff man zuletzt auf eine geständige Aussage zurück, die der Angeklagte bei der Polizei gemacht hatte. Die Richter verlasen die Aussage, die der Mann nur noch bestätigen musste.

Danach war die von der Familie gestiftete Ehe, die 2004 geschlossen wurde, wohl zunächst harmonisch verlaufen. Das Paar bekam zwei Kinder, kaufte ein Haus in Hamborn. Doch dann habe sich eine Freundin seiner Ehefrau in die Beziehung gedrängt. Seine Frau habe unter deren Einfluss mehr Interesse für Telefon und Computer gezeigt, als für die Familie. Immer öfter gab es Streit. Am Tattag habe er dann gehört, dass seine Gattin am Telefon erzählte, dass sie sich scheiden lassen wolle. „In meinem Kopf hat sich alles gedreht.“

Der Mann griff zu einem Messer mit 22 Zentimeter Klingenlänge und stach zu. Der erste Stich traf den Brustkorb, das Messer blieb stecken. Der Angeklagte zog es heraus und stach noch zwei mal zu, wobei eine große Arterie der Geschädigten getroffen wurde. Ohne schnelle ärztliche Hilfe wäre sie wohl verblutet.

Ein Urteil soll voraussichtlich in der kommenden Woche gesprochen werden.