Duisburg. Ein 63-jähriger soll seine Tochter seit ihrem 13. Lebensjahr mehrfach unsittlich angegangen sein. Im Juli 2013 soll es sogar zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Vor Gericht stritt der Angeklagte jede Schuld ab und unterstellte Ehefrau und Tochter, einen Komplott gegen ihn geschmiedet zu haben.

Wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener muss sich ein 63-jähriger Walsumer vor dem Landgericht verantworten. Zwischen November 2009 und Juli 2013 soll er sich in insgesamt 45 Fällen seiner leiblichen Tochter unsittlich genähert haben.

Die Taten sollen exakt an jenem Tag begonnen haben, als das Mädchen 13 Jahre alt wurde. Damals soll sie der Angeklagte erstmals unsittlich berührt haben. Pro Monat soll er danach mindestens einmal die Brüste seiner Tochter gestreichelt haben. In einem Fall soll er dem Mädchen einen Zungenkuss gegeben haben.

Unter Vorwand ins Schlafzimmer gelockt

Die gravierendste Tat soll sich am 27. Juli 2013 ereignet haben. Unter dem Vorwand, er benötige dringend eine Massage für seinen schmerzenden Rücken, soll er die 17-Jährige ins elterliche Schlafzimmer gelockt haben. Dann soll er über das sich wehrende Mädchen hergefallen sein und es vergewaltigt haben. „Sieh es doch mal locker“, soll der Angeklagte gesagt haben, als die Tochter immer wieder darum bat, von ihr abzulassen.

Der Angeklagte bestritt beim Prozessauftakt jede Schuld. Es habe keine sexuell motivierten Handlungen gegeben. Die Brüste seiner Tochter habe er wohl gelegentlich abgetastet, weil das Mädchen über Schmerzen geklagt habe. „Ich bin ausgebildeter Sanitäter“, so der Angeklagte.

Offenbar gebe es ein Komplott zwischen seiner in Scheidung lebenden Ehefrau und der Tochter gegen ihn. Die Ehe habe gekriselt, seitdem er aufgrund einer Krebsoperation am Potenzproblemen leide. Finanzielle Probleme kamen hinzu. Seine Frau habe ein Verhältnis mit dem Krankenmasseur angefangen, der die sexuellen Gefälligkeiten wohl auch als eine Art Bezahlung für seine therapeutischen Dienste betrachtet habe, berichtete der Angeklagte der Strafkammer. Seine Tochter belaste ihn zu Unrecht, weil er ihr kurz nach der Trennung von einem wesentlich älteren Freund verboten habe, mit einem neuen Liebhaber die Nacht im elterlichen Hause zu verbringen, schilderte der 63-Jährige.

Vorhaltungen des Gerichts bestritten

Vorhaltungen des Gerichts, dass er in letzter Zeit gewalttätig gegenüber seiner Frau geworden sein soll, bestritt der Angeklagte. Er habe sie einmal am Hals gepackt, aber das sei kein Würgen gewesen.

Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.