Duisburg.

Wegen sexuellen Missbrauchs fand sich am Dienstag ein 47-jähriger Neudorfer am Amtsgericht wieder. Am 31. Mai 2011 hatte er in einer Bäckerei an der Oststraße ein neunjähriges Kind unsittlich berührt.

Gemeinsam mit Schulkollegen hatte das Mädchen in den Ladenlokalen der Fußgängerzone Spenden für einen Benefiz-Marathon gesammelt. Der Angeklagte befand sich als Kunde allein in einer SB-Bäckerei, als zwei Mädchen ihn ansprachen. Während er Geld in die Sammeldose warf, griff er einer der Grundschülerinnen zwischen die Beine.

Der Leiter der Bäckerei-Filiale kam genau in diesem Moment dazu und ging sofort dazwischen. Er rief die Polizei an und hielt, gemeinsam mit einem Passanten, den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Angeklagter war zur Tatzeit wohl nur vermindert schuldfähig

Der 47-Jährige gab seine Tat während der Verhandlung unumwunden zu. Er habe vor vielen Jahren einen schweren Verkehrsunfall gehabt und seitdem zunehmend Probleme, sich im Griff zu behalten, berichtete der Frührentner. „Ich glaube, das liegt an neuen Medikamenten.“

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte eine andere Theorie: Röntgen-Aufnahmen gäben Anhaltspunkte für eine Beschädigung des Frontalhirns, die vermutlich entstand, als man den Schädel des Verunglückten chirurgisch öffnete, um das Gehirn, das von Blutungen erdrückt zu werden drohte, zu entlasten. „Das ist genau die Region, die für die Impulssteuerung zuständig ist“, so der Arzt. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund ließ das Jugendschöffengericht, dem der Fall als Jugendschutzgericht oblag, es bei einer vergleichsweise milden Strafe bewenden: Eine sechsmonatige Gefängnisstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein muss der 47-Jährige eine Geldbuße von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung abstottern.