Duisburg. Ein 33-jähriger Duisburger muss ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Duisburg am Dienstag in zweiter Instanz. Der Mann gab zu, sich in fünf Fällen an dem neunjährigen Mädchen vergangen zu haben. Die Mutter hatte das Opfer mehrfach bei dem Mann übernachten lassen, obwohl er vorbestraft war.
Mit erschreckender Naivität hatte eine Frau aus Rheinhausen ihre neunjährige Tochter 2012 mehrfach bei einem vorbestraften Sexualtäter übernachten lassen. In fünf Fällen verging sich der 33-Jährige an dem Kind. Am Dienstag musste sich das Landgericht in zweiter Instanz mit dem Fall auseinander setzen.
Der Angeklagte legte ein rückhaltloses Geständnis ab. Er hatte sich einem entfernten Verwandten - dem Lebensgefährten der Mutter des geschädigten Kindes - als Helfer bei einem Umzug angedient. Bald erklärte er sich auch bereit, das Mädchen bei sich übernachten zu lassen. Ein älterer Bruder begleitete die Neunjährige stets. Doch den Jugendlichen interessierte mehr der Computer des Angeklagten als das, was im Schlafzimmer vorging, wenn der 33-Jährige das Mädchen zu Bett brachte. In fünf Fällen habe er die Gelegenheit ausgenutzt und das Kind im Intimbereich gestreichelt, gab der Angeklagte zu. „Ich weiß auch nicht, wieso ich das getan habe.“
Familie wusste um Vorstrafe
Die Familie hatte um die Vorstrafe des 33-Jährigen gewusst, der 1999 wegen eines einschlägigen Deliktes zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. „Es war doch schon so lange her“, so die 41-jährige Mutter des Kindes im Zeugenstand. „Jeder Mensch verdient eine zweite Chance. Ich habe ihm vertraut. Heute weiß ich es besser.“ Ihre Tochter habe sich zuletzt geweigert, den Angeklagten zu besuchen und sich ihr schließlich anvertraut.
Einem Gutachter hatte das Kind gesagt, dass es den Mann gehasst habe, aber Angst gehabt hätte, dies seiner Mutter zu sagen, weil die dann wohl böse geworden wäre. „Davon hatte ich keine Ahnung“, musste die 41-Jährige ratlos eingestehen.
Zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt
Das Amtsgericht hatte den 33-Jährigen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der hatte dagegen Berufung eingelegt. Ebenso die Staatsanwaltschaft, weshalb dem Angeklagten gestern auch eine höhere Strafe drohte. Als dem 33-Jährigen schwante, dass sein Versuch misslang, für Verständnis zu werben, indem er auf eine triste Kindheit verwies, in deren Verlauf er selbst Opfer sexueller Gewalt geworden sei, zog er die prozessuale Notbremse. Nach kurzer Verständigung nahmen seine Anwältin und die Staatsanwältin die Berufungen zurück. Es bleibt also bei zwei Jahren Gefängnis.