Duisburg. .

Mindestens die Würde des Gerichts sollen Justizbauten ausdrücken, wenn nicht sogar die Härte des Gesetzes – entsprechend fielen viele Gerichtsgebäude beeindruckend bis einschüchternd aus, zumal in Kaisers Zeiten. In Duisburg ist das etwas anders, gibt sich das Gericht fast heiter und spielerisch.

Das hat seinen Grund und der ist auf dem kleinen Denkmalsschild am Eingang zur Königstraße zu lesen: Was heute Gericht ist, wurde als Geschäft gebaut. 1876 war’s, und der Stil ist laut städtischem Denkmalschutz spätklassizistisch. Für den Laien wirkt die Fassade mit ihren roten, sauberen Backsteinen bis hoch zu dem verspielten Fassadenabschluss freundlich, und das trotz manch schweren Ganges durch die Pforten.

Schon 1878 war ein Anbau fällig an der Landgerichtsstraße, und zwischen 1909 bis 1912 entstand der Flügel am König-Heinrich-Platz, der aus einem Gebäude-Karree mit zwei Innenhöfen besteht. Am Platz mit seinen „schwebenden“ Rasenflächen befindet sich der heutige Haupteingang, der nur über eine Personenschleuse zu betreten ist.

Das imposante Treppenhaus ist besonders sehenswert

Zu Kaisers Zeiten wachten zwei sitzende weibliche Steinfiguren am Portal in der neobarocken Fassade. Sie fielen dem Kriege zum Opfer und wurden wie einige andere aufwendige Deko-Elemente am Gebäude in schweren Zeiten vom Wiederaufbau ausgenommen. Besonders sehenswert ist im Inneren des Gerichtskomplexes das imposante Treppenhaus aus dem Jahr 1912.

Als das „Königliche Amtsgericht“ 1876 bezogen wurde, arbeiteten dort 13 Richter und 12 Anwälte. Heute zählt das Amtsgericht rund 40 Richter, das Landgericht weitere 70. Dazu kommen Rechtspfleger, Justizbeamte und -angestellte, Wachtmeister, Gerichtsvollzieher, unterm Strich einige hundert Menschen, die sich „im Namen des Volkes“ um Recht und Gerechtigkeit kümmern. Dazu kommen noch die Anwälte, deren Kanzleischilder sich fast stadtbild-prägend an vielen Häusern in der Umgebung des Gerichts finden.

Unterschied beider Gerichte

Was unterscheidet die beiden Gerichte im Justizkomplex? Das Amtsgericht ist in zivilen Verfahren für Rechtsstreitigkeiten bis 5000 Euro Streitwert zuständig, aber auch für Miet- und Familienrecht. Strafverfahren übernimmt das Amtsgericht, wenn Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren drohen.

Das Landgericht ist für die „schweren“ Fälle zuständig und ist in zivil- und strafrechtlichen Verfahren zweite Instanz bei Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts. Bis 2012 gehörte noch eine Justizvollzugsanstalt zum Gebäudekomplex. Der über 100 Jahre alte Zellenbau ist inzwischen abgerissen.