Duisburg. .
Rund 100.000 Bürger erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadt. Zügige Antwort ist dringend empfohlen, sonst drohen Mahnung, Mahngebühren und Säumniszuschläge. Worum es geht? „SEPA“ ist das Stichwort, hinter dem sich ein einheitliches Zahlverfahren (Single Euro Payments Area) in vielen Ländern Europas verbirgt.
Für den Normalverbraucher heißt das zunächst einmal, sich mit deutlich längeren Kontonummern und Bankleitzahlen anzufreunden, die sich hinter weiteren Abkürzungen verstecken: IBAN und BIC. Für die Stadt heißt das: Riesenaufwand und hohe Kosten. Denn alle Lastschrift-Einzugsermächtigungen müssen neu eingeholt werden – für Grundsteuer, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge oder Ähnliches.
Viele Voraussetzungen bereits geschaffen
Bei der Stadtverwaltung wurden drei Mitarbeiter schon im vergangenen Jahr zur Projektgruppe formiert, die sich mit der Umsetzung der SEPA-Richtlinien zu beschäftigen hatte. Abgeschlossen sind bereits viele Umstellungsvoraussetzung, nur das Thema Lastschriften steht noch aus. 154.000 Euro kalkuliert man in der Stadtkämmerei dafür an Kosten ein. Angeschrieben werden nicht nur Duisburger, sondern auch auswärtige Zahlungspflichtige.
Dem Schreiben liegt nach Angaben der Stadt ein ausgefülltes SEPA-Mandat bei, das nur noch unterschrieben werden muss. Für die Rücksendung gibt es einen portofreien Umschlag.
„Um einen reibungslosen Übergang zum SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren zu ermöglichen, ist eine zeitnahe Rücksendung des unterschriebenen SEPA-Mandates unumgänglich“, mahnt man bei Stadt zügige Bürgerreaktion an. Der Hintergrund sind aufwendige IT-Umstellungen, da alle Daten aktualisiert werden müssen.
Einzugsermächtigungen verlieren im Januar ihre Gültigkeit
Das heißt für den Fall, dass die SEPA-Post zu spät oder gar nicht im Rathaus ankommt, in reinstem Amtsdeutsch: „Soweit kein SEPA-Mandat vorliegt, wird kein Lastschrifteinzug vorgenommen und der Zahlungspflichtige ist für die fristgerechte Zahlung selbst verantwortlich.“
Spätestens am 1. Februar 2014 muss auf das SEPA-Verfahren umgestellt werden. Das städtische Amt für Rechnungswesen und Steuern will die Umstellung im kommenden Januar vornehmen. Dann verlieren alle bisherigen Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit. Steuern und Gebühren müssten dann per Überweisung getätigt werden – wenn das SEPA-Mandat nicht erteilt wurde.
Und wer dann weiter bummelt, zahlt drauf: „Falls der Bürger die Steuern oder Beiträge nicht fristgerecht zahlt, entstehen mit der Mahnung Mahngebühren und eventuell Säumniszuschläge.“