Duisburg. Zurzeit steht ein 35-jähriger Duisburger wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht. Er soll die Nichte seiner Lebensgefährtin zwischen 2000 und 2008 mindestens 27 Mal sexuell missbraucht haben. Das Mädchen war zu Beginn der Taten sechs Jahre alt. Der Mann bestreitet die Tat.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs muss sich ein 35-jähriger Druck-Techniker aus Neudorf vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Duisburg verantworten. Zwischen Februar 2000 und Februar 2008 soll er die Nichte seiner ehemaligen Lebensgefährtin in mindestens 27 Fällen sexuell missbraucht haben.

Kind war gerade einmal sechs Jahre

Das Kind war zu Beginn der angeklagten Taten gerade einmal sechs Jahre alt. In der damals mit seiner Lebensgefährtin gemeinsam genutzten Wohnung soll der Angeklagte die Abwesenheit der Frau ausgenutzt haben, um das Mädchen im Intimbereich zu streicheln. Unter dem Vorwand, dass es sich um ein „neues Spiel“ handele, soll der Angeklagte seine Übergriffe in den Jahren danach einige Male wiederholt haben.

Übergriffe, die sich laut Anklageschrift dramatisch verschärften: So soll er das Mädchen ab dem Jahr 2007 regelmäßig vergewaltigt haben, obwohl sich das Kind dagegen zu wehren versuchte.

Das Mädchen hatte den Mann und ihre Tante, die zunächst noch zusammen lebten, mehrfach in deren Wohnung besucht. Auch später, nachdem der Angeklagte ausgezogen war und in einer eigenen Wohnung in Duissern lebte, soll das Kind mehrfach bei ihm übernachtet haben und von ihm missbraucht worden sein. Ähnliche Vorfälle sollen sich auch bei einem Urlaub auf Rügen und während einer Ferienfreizeit an der Mosel ereignet haben.

Angeklagter bestritt die Tat

Über die Verlesung der Anklageschrift kam das Verfahren am Freitag nicht hinaus. Der Verteidiger des Angeklagten leidet unter einer schweren Grippe. Die Kammer entschloss sich, dem fiebernden Anwalt keine Beweisaufnahme zuzumuten. bereits geladene Zeugen wurden kurzfristig auf einen der kommenden Termine umgelegt.

Darauf, dass der Angeklagte die Tat bislang bestritt, deutete die Anwesenheit einer Psychologin hin: Die Expertin soll ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin erstatten.